Volltext: Denkschrift betreffend die Errichtung einer Medicinischen Hochschule in Linz a. D.

Die vorstehenden Darlegungen durften in den weitesten Kreisen 
die Ueberzeugung wecken, dass die Errichtung einer medicinischen 
Hochschule in Linz ein Werk von ausserordentlicher Gemeinnützig¬ 
keit, eine wahrhaft segenbringende That wäre. Das einzige Bedenken, 
welches der Verwirklichung des Gedankens entgegenstünde, dürfte 
wohl die Besorgnis sein, ob die für die Errichtung und Erhaltung 
der medicinischen Facultät nothigen Summen ohne zu arge Belastung 
der in Betracht kommenden Factoren beschafft werden könnten. 
Tatsächlich erübrigt ja heute, - nach der Beschlussfassung Über das 
oberösterreichische Sanitätsgesetz — von den, seitens der hohen Re¬ 
gierung den einschlägigen Beschlüssen des oberösterreichischen Land¬ 
tages entgegengehaltenen Einwendungen nur mehr der Hinweis auf 
die dermalige Lage der Staatsfinanzen. Der oberösterreichische Land¬ 
tag hat nun auch in dieser Richung eine Anregung gegeben, welche 
volle Beachtung verdient. 
In seiner Sitzung vom 18. Mai 1893 beauftragte nämlich der 
oberösterreichische Landtag mit einhelligem Beschlüsse den Landes- 
ausschuss, bei der hohen Regierung dahin zu wirken, dass dem 
Lande Oberösterreich im Wege eines Reichsgesetzes die Möglichkeit 
gegeben werde, die ^ur Errichtung und Erhaltung der medici¬ 
nischen Facultät nothigen Geldmittel durch Aufnahme eines Prämien- 
anlehens \u beschaffen. 
Diese Möglichkeit einer derartigen Geldbeschaffung ist dadurch 
gegeben, dass durch Ausgabe unverzinslicher Lose ein Capital 
aufgebracht werden kann, von welchem — sofeme es zinstragend 
angelegt wird — nur ein Theil benöthigt wird, um die Auslagen 
für die Prämien- und Tilgungsziehungen der ausgegebenen Lose zu 
bestreiten. Infolge dessen bleibt ein Theil des Capitales für den 
Zweck des Pramienanlehens frei verfügbar.
	        
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