Die vorstehenden Darlegungen durften in den weitesten Kreisen
die Ueberzeugung wecken, dass die Errichtung einer medicinischen
Hochschule in Linz ein Werk von ausserordentlicher Gemeinnützig¬
keit, eine wahrhaft segenbringende That wäre. Das einzige Bedenken,
welches der Verwirklichung des Gedankens entgegenstünde, dürfte
wohl die Besorgnis sein, ob die für die Errichtung und Erhaltung
der medicinischen Facultät nothigen Summen ohne zu arge Belastung
der in Betracht kommenden Factoren beschafft werden könnten.
Tatsächlich erübrigt ja heute, - nach der Beschlussfassung Über das
oberösterreichische Sanitätsgesetz — von den, seitens der hohen Re¬
gierung den einschlägigen Beschlüssen des oberösterreichischen Land¬
tages entgegengehaltenen Einwendungen nur mehr der Hinweis auf
die dermalige Lage der Staatsfinanzen. Der oberösterreichische Land¬
tag hat nun auch in dieser Richung eine Anregung gegeben, welche
volle Beachtung verdient.
In seiner Sitzung vom 18. Mai 1893 beauftragte nämlich der
oberösterreichische Landtag mit einhelligem Beschlüsse den Landes-
ausschuss, bei der hohen Regierung dahin zu wirken, dass dem
Lande Oberösterreich im Wege eines Reichsgesetzes die Möglichkeit
gegeben werde, die ^ur Errichtung und Erhaltung der medici¬
nischen Facultät nothigen Geldmittel durch Aufnahme eines Prämien-
anlehens \u beschaffen.
Diese Möglichkeit einer derartigen Geldbeschaffung ist dadurch
gegeben, dass durch Ausgabe unverzinslicher Lose ein Capital
aufgebracht werden kann, von welchem — sofeme es zinstragend
angelegt wird — nur ein Theil benöthigt wird, um die Auslagen
für die Prämien- und Tilgungsziehungen der ausgegebenen Lose zu
bestreiten. Infolge dessen bleibt ein Theil des Capitales für den
Zweck des Pramienanlehens frei verfügbar.