Volltext: Losenstain und Hohenberg

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Ferdinand. Sezr sich auf den Tbron, und 
dieErbämter und Gründe nehmen ihregervvhm 
siche pläze ein. 
Der Obcrifr Hofbanzler. sich' vov §er- 
dmand auf bis Anie, und empfange im Grillen 
den Befehl die Gründe anzureden. Aufd«« sich 
der Qbtvijl %0f*Manslev gegen die Gründe 
roender: Es entbieten Zhrv Königliche Hoheit In¬ 
fam zuHispanicn mtfev allet'gnädigstee Erblaubes Fürst 
Md Herr Herr, denen treugehvrsamsten Ständen, 
Dero allerhöchste Landesfürstliche Gnade , Huld und aU 
jes Gute / und geben denenstiben allergnädigst zu ver¬ 
nehmen, daß allerhöchst Dieselben, ihnen treugehorsarn» 
fien Ständen hiemit gnädigst befehle: jezt die wirkliche 
Huldigungs Pflicht, welche sie Zhro Königl Hoheit als 
ihren von Gott, der Natur, und denen Rechten vorge- 
fezten allergnadigsten Erblandes Fürsten zu leisten schul, 
dig, aüergehorsamst abzulegen. Uebrigens bleiben aller¬ 
höchst Dieselbe« ihnen Standen mit Landersürstlichm 
Gnaden wohlgewvgen, 
Starnberg. Euer £6-tgl. Hoheit, Durchlauchtige 
ster Erblandes Fürst, allergnädiWer Herr! dis Freude 
Mir der jeder der treügDorsawsten (? tanbe dieses <£xfc 
herzvgthuin Oesterreichs ob der Emtß, den »lkWrävig, 
sten Befehl, die Erbhuldigungs Pflicht allcrun» 
ttrchäuigst abzulegen, zu erfüllen bereitet, ist eben 
jo groß, als die Ergebenheit, mit welcher sich dieselben 
SU Euer Königl. Hcheits Füssen werfen, um allergehor/ 
/ C famst.
	        
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