Volltext: Ursprung und Gründung des Linzer Lyceums durch die Errichtung der philosophischen Fakultät, mehrerer Seminarien, Fundationen und Stipendien

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überzeugt, so hat er darüber seinen Vorschlag an 
die Landesstelle zu überreichen. — 
Der Direktor hat das Recht, Vorschlage zar 
Bestimmung eines verhältnißmäßigen Gehalts für 
die Professoren seines Lehrkörpers zu machen, dann 
für jene, die sich durch Eifer und Fleiß, durch lit- 
terarische Arbeiten, und einen fortdaurend ausge- 
zeichneten Fortgang ihrer Schüler hervorthun, auf 
Eehaltsvermehrungen und andere Belohnungen an- 
zutragen. — 
In Bezug auf die abzuhaltenden Konkurse für 
Lehrämter, auf die Cenfur der Lehrbücher, der 
Streitsätze, der öffentlichen akademischen Reden, 
und Schriften, wie auch derjenigen Werke, welche 
dem Direktor von höheren Behörden zugewiesen 
werden, find die Vorschriften in der allg. Jnstruk- 
tion bestimmet worden. — Mber die Abhaltung 
der Semestralprüfungen, über die Wiederhöhlung 
derselben und Ausfertigung der Studienzeugnisse und 
Abfolutorien, überhaupt über die Leitung des phi- 
lofophischen Studiums, und über die Geschäftsfüh- 
rung, werden in der Instruktion die Vorschriften 
mheilt. — 
Diejenigen, welche die philosophische Doktors- 
würde zu erhalten wünschen, müssen sich bey dem 
Direktor melden, welcher zu untersuchen hat, ob 
sie mit den erforderlichen Zeugnissen zur Zulassung 
zu den strengen Prüfungen versehen sind. Er be- 
stimmet Tag und Stunde zu den vorgeschriebenen 
drey Prüfungen;
	        
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