Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

52 
gleich 15, so ergiebt sich für die Masse x die Gleichung 5 x— 15, 
also X—3. In allen Fällen ist die Masse gleich der Quantität 
der Bewegung, getheilt durch die gegebene Geschwindigkeit. Es 
folgt von selbst, daß die Quantität der Bewegung oder die Kraft 
des bewegten Körpers sich gleich bleibt, wenn man die Masse 
verdoppelt und die Geschwindigkeit halbirt; daß die Kräfte zweier 
Körper dieselben bleiben, wenn man bei dem einen die Masse, 
bei dem anderen die Geschwindigkeit verdoppelt u. s. f.*). 
Damit ist der Gegenstand der mechanischen Körperlehre be 
stimmt. Es ist die Veränderung, die ein Körper durch seine 
Bewegung einem anderen mittheilt. Zu dieser Veränderung steht 
der Körper in einem dreifachen Verhältniß, und in diesen drei 
verschiedenen Beziehungen muß er von der mechanischen Körper 
lehre betrachtet werden. Er ist in seiner Masse das Subject die 
ser Veränderung: dasjenige, was sich verändert oder in dem die 
Veränderung vor sich geht. Er ist durch seine Bewegung die 
Ursache, die jene Veränderung in einem anderen Körper hervor 
bringt, die dem anderen Körper Bewegung mittheilt: das Be 
wegung mittheilende Subject. Zugleich ist er das Object, dem von 
einem anderen Körper Bewegung mitgetheilt wird. Also muß 
die Mechanik den Körper betrachten als Subject aller Bewegung, 
als Bewegung einem anderen Körper mittheilendes Subject, als 
Subject und zugleich Object der mitgetheilten Bewegung, d. h. 
als Bewegung mittheilend und zugleich mitgetheilte Bewegung 
empfangend. Mit anderen Worten: die Mechanik betrachtet die 
körperlichen Veränderungen in Rücksicht ihrer Substanz, ihrer 
Ursache, ihrer Wechselwirkung. 
So ist die mechanische Körperlehre ganz auf jene Grund 
*) Ebendaselbst. III Hptst. Erkl. 2. Lehrsatz 1, Beweis. Zusatz. 
Anmerkg.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.