Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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*) Ebendas. IV St. I Th. II Abschn. Die christliche Religion als 
gelehrte Religion. — Bd. VI. S. 344—349. 
bloß auf die Thatsache der Offenbarung und deren Urkunde grün 
det, da folgt die Beherrschung der Laien durch die Kleriker, da 
liegt die Gefahr nahe, daß sich diese auf dem Glaubensgebiete 
einheimische Herrschaft auch über den Staat erstreckt, daß die 
Kleriker durch die Laien auch den Staat beherrschen, und der 
religiöse Glaube als despotische Gewalt auch im weltlichen Sinn 
auftritt. Wenn sich also die Offenbarung zum christlichen Glau 
ben nicht als Mittel, sondern als alleinige Bedingung verhält, 
so muß diese Art der christlichen Religion sich kirchlich-hierarchisch 
gestalten. Ein solches Christenthum bleibt in seiner Grundlage 
jüdisch*). 
II. 
Der Afterdienst Gottes. 
1. Der Religionswahn. 
Von hier aus lassen sich die Folgen dieser Glaubensverfas 
sung klar übersehen. Die Offenbarung gilt nicht als Religions 
mittel, sondern als Religionsgrund. Demnach gilt auch der 
historische Offenbarungsglaube nicht als Mittel, sondern als Zweck 
der Religion. Der Besitz des Mittels erscheint in dieser Glau 
bensverfassung schon als der Besitz des Zwecks. Das äußere, 
gehorsame Bekenntniß der Glaubensstatute, der blinde Glau 
bensgehorsam erscheint jetzt als die Sache selbst, als die vollkom 
men fertige Religion. 
Das Mittel hat nur relative Geltung. Wenn man ihm 
absolute zuschreibt, so giebt man ihm einen imaginären Werth 
und täuscht sich selbst über den wahren. Die Art dieser Täu 
schung läßt sich an einem Fall aus dem gewöhnlichen und pro-
	        
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