Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

19 
scheu Betrachtungsweise. Aus dem Gesichtspunkte der Mechanik, 
durch die Begriffe der Kraft und Kausalität, wären die obigen 
Fülle sehr leicht und einfach zu entscheiden. Indessen betrachtet 
die Phoronomie die Bewegung nur als Größe. Ihre Probleme, 
die im Grunde nur ein einziges ausmachen, sollen durch Con- 
struction gelöst werden. Die Construction stellt ihren Begriff 
in der Anschauung dar. Wie will man nun anschaulich machen, 
daß ein Punkt zwei verschiedene Bewegungen zugleich hat? 
Wie will man die zusammengesetzte Bewegung construiren? Wie 
also will man die Aufgabe der Phoronomie durch geometrische 
Construction lösen? 
Daß eine und dieselbe Größe zwei verschiedene Bewegungen 
in derselben Zeit hat, läßt sich auf keine Weise anschaulich dar 
stellen. Wohl aber läßt sich anschaulich machen, daß jene Be 
wegungen zu derselben Zeit in zwei verschiedenen Größen statt 
finden. Also die Möglichkeit der Construction hängt davon ab, 
ob sich die beiden verschiedenen Bewegungen, die in derselben 
Größe zugleich stattfinden, an zwei verschiedene Größen verthei 
len lassen, ohne in der Sache selbst das Mindeste zu ändern. 
Diese Möglichkeit ist bereits erkannt. Es ist vollkommen gleich, 
ob wir sagen, der Punkt A bewegt sich in der geraden Linie AL, 
oder der Punkt A ruht und der relative Raum bewegt sich in der 
entgegengesetzten Richtung LA. Wenn sich der Punkt A be 
wegt, so ist die Folge, daß die Linie AL durchlaufen wird, also 
die beiden Punkte A und B aufhören, von einander entfernt zu 
sein, und in demselben Orte zusammenkommen. Wenn sich der 
relative Raum in der entgegengesetzten Richtung LA bewegt, so 
ist die Folge, daß die Linie LA zurückgelegt wird, also die bei 
den Punkte L und A nicht mehr von einander entfernt sind, son 
dern in demselben Orte zusammentreffen. Es ist also klar, daß 
2*
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.