Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

388 
müssen daher die Frage verallgemeinern: was ist der Mensch von ^ 
Natur, gut oder böse*)? un 
No 
3. Der rigoristische Standpunkt. 
Es giebt überhaupt zwei denkbare Grundverhältnisse des 
Guten und Bösen: das disjunctive und conjunctive. Entwe 
der schließen beide einander aus und sind dergestalt getrennt, 
daß, wo eines ist, eben deßhalb das andere nicht ist, oder sie 
lassen sich verbinden. In dem ersten Fall ist ihr Schauplatz eng 
und ausschließend, jedes hat den seinigen, sie können nicht beide 
auf demselben Schauplatze zusammen bestehen; in dem anderen 
Fall ist dieser Schauplatz so weit, daß er beide zugleich umfaßt 
und aufnimmt. Es kommt also darauf an, wie in Rücksicht 
des Guten und Bösen die menschliche Natur beurtheilt wird, ob 
als enger oder weiter Schauplatz: den ersten Standpunkt nennt 
Kant „rigoristisch", den zweiten „latitudinarisch". Und dieser 
letzte Standpunkt hat wieder zwei Fälle: das conjunctive Ver 
hältniß ist entweder positiv oder negativ; beide zusammen (Gutes 
und Böses) können demselben Subjecte entweder zu - oder abge 
sprochen werden. Die bejahende Form heißt: „sowohl das eine 
als auch das andere," die verneinende: „weder das eine noch 
das andere." Die Vereinigung des Guten und Bösen ist dem 
nach entweder die negative der Indifferenz oder die positive der 
Mischung; beide Standpunkte sind nach dem Ausdrucke Kants 
latitudinarisch: den ersten nennt er „Jndifferentismus", den 
zweiten „Synkretismus". 
Es giebt mithin drei Standpunkte zur Beantwortung der 
*) Rel. innerhalb d. Gr. d. bl. V. Erstes Stück. Von der Ein- 
wohnung des bösen Princips neben dem guten, oder über das rabicate 
Böse in der menschlichen Natur. — Bd. VI. S. 177 —180. 
M 
tist 
G< 
es 
gil 
un 
mi 
eir 
S 
w> 
D 
he 
gi 
R 
2 
T 
f>* 
£ 
k- 
n 
d 
Ti 
h 
d
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.