Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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die niederen Racen als untergeordnete Geschöpfe ansieht, auf di, 
sie ein Sachenrecht habe, die sie von Rechtswegen in Besitz nch 
men, unter das Sclavenjoch bringen, wie Thiere brauchen unk 
verbrauchen dürfe. So hat die Theorie der Racen neben ihm 
naturwissenschaftlichen und geschichtsphilosophischen zugleich eins 
sehr folgenreiche naturrechtliche Bedeutung. 
Offenbar hatte Kant dieses doppelte und dreifache Interesse 
den Unterschied der Racen zu untersuchen und den Begriff dichj 
Unterschiedes zu bestimmen. Er hat diesen Gegenstand in zwei 
verschiedenen Schriften behandelt, die um ein Jahrzehnd von ei» 
ander abstehen; beide fallen in die kritische Periode, die eine et 
scheint vor der Kritik der reinen Vernunft, die andere nach de» 
Prolegomena, in der Zeit, wo Kant seine geschichtsphilosophische« 
Aufsätze schreibt. Die erste Schrift, die einzige, die Kant in 
dem Zeitraume zwischen der Inauguraldissertation und der Kriti! 
der reinen Vernunft (im Jahre 1775) herausgab, handelte ,,v« 
den verschiedenen Racen der Menschen". Zehn Jahre später gut 
er in der genauesten und bündigsten Fassung seine „Bestimmung 
des Begriffs einer Menschenrace". Er hatte sich in seiner Them 
teleologischer Begriffe bedient und aus dem Naturzwecke da 
Menschheit die Verschiedenheit der Racen zu erklären versucht. 
Gegen diese Erklärungsweise richtete sich Georg Förster, der h 
rühmte Reisende und Naturforscher, er bestritt im deutsche» 
Merkur (1786) die naturwissenschaftliche Geltung der kantische» 
Erklärungsgründe. Kant antwortete in derselben Zeitschrift zwei 
Jahre später. Zu seiner Vertheidigung und Rechtfertigung schrieb 
er den Aufsatz: „über den Gebrauch teleologischer Principien i» 
der Philosophie", wo er zum drittenmal die Untersuchung über 
die Racenunterschiede aufnahm*). 
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*) Von den verschiedenen Racen der Menschen (Kgsb. 1775). Be (De
	        
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