Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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im Ganzen vorwärts geht. Innerhalb dieser sittlichen Entwicke 
lung müssen sich die politischen Formen der Menschheit, die 
staatsbürgerlichen und völkerrechtlichen, dergestalt ausbilden, 
daß sie dem Vernunftzwecke selbst mehr und mehr entsprechen. 
Denn was wäre die sittliche Entwickelung, wenn sie nicht auch 
die sittliche Welt und in dieser die Rechtssphäre durchdränge? 
Dazu kommt, daß diese Theorie, welche die Vernunft und 
die Analogie der Erfahrung für sich hat, durch Gründe der Na 
tur selbst unterstützt wird. Was die sittliche Vernunft von der 
einen Seite gebietet, dazu zwingt von der anderen die Natur. 
Nämlich die Noth zwingt die Menschen, sich in Staaten zu ver 
einigen; die Noth zwingt die Staaten, sich nach Rechtsgesetzen 
zu gestalten und mit einander in weltbürgerlichen und völkerrecht 
lichen Verkehr zu treten. Die entgegengesetzte Theorie, die sich 
die praktische nennt, hat die Vernunft gegen sich, die Analogie 
der Erfahrung nicht für sich, und das Naturgesetz widerspricht 
ihr. So darf Kant seine Sache gegen jenen beliebten Gemein 
spruch mit der Erklärung schließen, „es bleibe also auch in kos 
mopolitischer Rücksicht bei der Behauptung: was aus Vernunft- 
gründen für die Theorie gilt, das gilt auch für die Praxis*)." 
II. 
Moral und Politik. 
1, Gegensatz und Einheit. 
Im rein moralischen Gebiete läßt man der Theorie noch am 
ehesten freien Spielraum. Hier mögen die Moralisten tadeln 
und zu bessern suchen und, wenn sie nicht bessern können, zuletzt 
*) Ebendas. III. Vom Verhältniß der Theorie zur Praxis im Völ 
kerrecht. — Bd V. S. 403—410. 
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