Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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macht: so urtheilt die ganze eudämonistische Moral; die Moral 
der deutschen Aufklärung war in diesem Sinne eudämonistisch. 
Glückseligkeit ist der praktische Zweck; der von der Glückseligkeit 
unabhängige Tugendzweck ist eine bloße Theorie: so erklärte sich 
Garve in seinen „Versuchen über verschiedene Gegenstände aus 
der Moral und Literatur" gegenüber der kantischen Siitenlehre. 
Nur in der philosophischen Literatur giebt es einen abstrakten 
Rechts - und Freiheitsstaat; in der Wirklichkeit beruht der Staat 
auf der Gewalt, er bezweckt nicht die Freiheit, sondern das bür 
gerliche und physische Wohl der Unterthanen: diese vermeintlich 
praktische Theorie vom Staate hatte bekanntlich Hobbes in sei 
ner Schrift „de cive“ entworfen. Die Menschheit, im Ganzen 
betrachtet, ist keineswegs in einem fortschreitenden Entwicklungs 
gänge begriffen, sie verfolgt keinen gemeinschaftlichen Endzweck; 
die Vorstellung eines solchen Zwecks der ganzen Menschheit, einer 
solchen fortschreitenden Annäherung zu diesem Ziele ist eine bloße 
Theorie im Widerstreite mit der Erfahrung. Rücksichtlich der 
Religion hatte Lessing in seiner „Erziehung des Menschengeschlechts" 
die Entwicklung der Menschheit behauptet. Ebendasselbe lehrt 
Kant in Betreff des Staats in seiner Rechtsphilosophie und in 
seinem Entwürfe vom ewigen Frieden. Gegen Lessing hatte 
Mendelssohn in seinem „Jerusalems die Entwicklung der 
Menschheit in Abrede gestellt; was sich entwickle und fort 
schreite, sei nicht das Ganze, nicht die Gattung, sondern das 
Individuum. So stellt Kant sich und seiner Theorie diese 
drei entgegen: Garve, Hobbes, Mendelssohn, denen er die Rolle 
der Praktiker in Rücksicht der Moral, des Staatsrechts, der 
Weltgeschichte zutheilt; sie urtheilen wie der Geschäftsmann, 
Staatsmann, Weltmann *). 
*) Ebendas. — Bd. V. S. 368, 369, 382, 403.
	        
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