Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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1. Die The orie als Regel zur Praxis*). 
Indessen ist die beliebte Entgegensetzung von Theorie und 
Praxis in ihrer Allgemeinheit zu unbestimmt und weit, um da 
gegen mit Sicherheit vorzugehen. Dem Gemeinplätze läßt sich 
nur der Gemeinplatz entgegenstellen. Unmöglich wird man von 
aller Theorie behaupten wollen, sie sei unpraktisch. Was ist 
denn Theorie anders, als eine Regel oder ein Inbegriff von Re 
geln? Was ist die praktische Bedeutung der Theorie anders, 
als die Anwendung oder Anwendbarkeit dieser Regeln? Was 
nur nach Regeln geschehen kann, durch deren richtige Anwen 
dung, das kann offenbar ohne Theorie nicht geschehen: dazu 
also ist eine Theorie durchaus nothwendig. Vielleicht ist die Reges 
unanwendbar, dann ist sie entweder falsch oder unvollständig. 
In dem einen Fall ist sie eine falsche Theorie, die so gut ist als 
keine; in dem andern ist sie nicht genug Theorie. Auch die Ein 
sicht in die Gesetze der Natur ist Theorie; die Naturwissenschaft 
als Erkenntniß dieser Gesetze ist rein theoretisch, die angewandt! 
Naturwissenschaft z. B. in der Medicin, in der Landwirthschaft, 
in der Mechanik u. s. s. ist praktisch. Was wäre diese Praxis 
ohne jene Theorie? Die Lehre von den Gesetzen der Wurfbewe 
gung, z. B. des Bombenwurfs, ist nichts anderes als eine 
mathematische Theorie; der Bau und kriegerische Gebrauch der 
Wurfgeschosse ist praktisch. Wenn es nun jemand einfallen 
wollte, von diesen Gesetzen zu sagen: „das mag in der Theorie 
richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis?" Zur Artillerie 
würde man diesen Praktiker schwerlich empfehlen. Was ohne 
Einsicht nicht geschehen kann, fordert die Theorie als Bedingung 
Stelle, die ich ihr in meiner Darstellung gebe; die Theorie, um die 
es sich handelt, ist die Rechts - und Sittenlehre. 
*) Ebendas. - Bd. Y. S. 365 flgd. 
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