Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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psychologischer Feinheit urtheilt Kant über diese Entstehung der ®‘ r 13 
Schadenfreude: „sein Wohlsein und selbst sein Wohlverhalten wrncl; 
stärker zu fühlen, wenn Unglück oder Verfall anderer in Skan- das ge 
dale gleichsam als die Folie unserem eigenen Wohlstände unterge- diese , 
legt wird, um diesen in ein desto helleres Licht zu stellen, ist frei- was d 
lich nach Gesetzen der Einbildungskraft, nämlich des Contrastes, ^den 
in der Natur gegründet." So bringt uns die Selbstliebe, wenn i" f“ 1 
sie nicht durch das Pflichtgefühl besiegt wird, in eine moralisch die w> 
so verkehrte Gemüthsverfassung, daß wir uns über den Unwerth vvrha> 
des Anderen freuen, um den eigenen Werth zu genießen*). er 
Mang 
2. Die sittliche Achtung. Stoff 
Charakteristik des Hochmuths. Mäng 
Es liegt der gehässigen Gesinnung nahe, weil sie den frem- f’ e sl ^ 
den Unwerth gern sieht, den fremden Werth zu verkleinern, und ^eibe 
da der eigentliche Werth des Menschen in seiner Würde besteht, 8orm 
diese anzutasten. Dann hat sie nicht bloß die Pflicht der Men- ^hnu 
schenliebe unterlassen, nicht bloß das Gegentheil dieser Pflicht ' 
gethan, sondern die schuldige Pflicht der Achtung gegen andere ^och> 
verletzt. Die Achtungspflicht gegen andere befiehlt in der Form will, 
des Verbotes: „verletze niemals die fremde Würde, enthalte dich ® ert ' 
streng jeder Herabsetzung anderer Menschen, mache diese Unter- W ^ 
lassung zu deiner Maxime!" In dieser Form ist die Achtungs- 9'^ f’ 
Pflicht genau bestimmt und vollkommen. °^ ne 
Es lassen sich drei Arten unterscheiden, in denen auf unsitt- ^ 
liche Weise die fremde Würde gekränkt, die fremde Person herab- ^tzt 
gesetzt wird. Wir schätzen den Anderen gering im Vergleiche mit 
uns selbst, halten uns für besser als ihn und behandeln in diesem ^er Z 
Dünkel den Anderen vornehm: diese Form ist der „Hochmuth". <£ 
Eris 
*) Ebendas. I Th. II Buch. I Hptst. I Abschn. 6. §. 34. §. 36 c.
	        
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