Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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Geiz 
2. Moralische Selbsterhaltung. (Lüge 
Kriecherei.) 
Kant und Benjamin Constant. 
Die moralische Selbsterhaltung ist die Erhaltung der eigenes 
Würde; das pflichtwidrige Gegentheil ist die vorsätzliche Selbst 
entwürdigung oder Wegwerfung der eigenen Person. Das Ver-! 
bot heißt: „wirf dich nicht weg! handle nicht ehrlos!" 
Die erste Bedingung der Ehrenhaftigkeit ist die Ehrlichkeit. 
„Sei, was du bist! Wolle nie scheinen, ein Anderer zu sein!! 
Zu deiner Person gehört auch alles, was du denkst und weißt.! 
Sei durchaus und in allem wahrhaft!" Das vorsätzliche Ge 
gentheil der Wahrhaftigkeit ist die Lüge, „Lüge nie!" 33«: 
Kant gilt die Lüge als die Wurzel alles Uebels. Sie ist das; 
Element alles Bösen, sie war die erste Sünde der Menschen, 
die noch dem Brudermorde voranging. Es giebt keinen Fall, 
wo die Lüge erlaubt wäre. Kant nimmt die Sache so ernsthaft, 
daß er die casuistische Frage auswirft, ob man aus bloßer Höf-! 
lichkeit: „gehorsamer Diener!" sagen dürfe? 
Er will auch der Nothlüge keine Ausnahme gestatten. Sie! 
kann nie rechtlich erlaubt sein, weil sie unter allen Umständen 
moralisch verboten ist. Noch neuerdings hat Schopenhauer den 
kantischen Erklärungen entgegen die Nothlüge durch die Noth 
wehr gerechtfertigt. Wie das Unrecht durch Gewalt und durch 
List zugefügt werden könne, so müsse auch eine Abwehr des Un 
rechts in beiden Formen erlaubt sein; die Nothwehr durch List sei 
die Nothlüge. Kant verwirft sie selbst im äußersten Falle. Man 
denke sich einen Verfolgten, der sich in der äußersten Gefahr zu 
uns flüchtet und mit unserm Wissen in unserm Hause verbirgt; 
die Verfolgung selbst sei die ungerechteste, es sei ein Mörder, 
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