Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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Pflichten gegen uns selbst (wegen ihrer weiten Verbindlichkeit! 
unvollkommene Pflichten. 
Doch können sie genau bestimmen, was wir zum Zwei! 
unserer Vervollkommnung vermeiden sollen sowohl in physischer 
als moralischer Hinsicht. Nach beiden Seiten sind die negative« 
Pflichten gegen uns selbst vollkommen; sie können auch Unter 
laffungspflichten genannt werden, denn sie gebieten, was unter 
allen Umständen unterlassen, sie verbieten, was in keinem FM 
gethan werden soll. Die erste Bedingung der eigenen Vervols 
kommnung ist die Selbsterhaltung; das Gegentheil der Selbst 
erhaltung ist die Selbstzerstörung, die, moralisch genommen, 
Selbstentwürdigung oder Wegwerfung ist. 
Es werden demnach die Unterlassungspflichten gegen ml 
selbst in diese beiden Formeln eingehen: 1) zerstöre nicht bei« 
physisches Selbst! 2) entwürdige nicht dein moralisches Selbst,, 
wirf dich nicht weg! 
Die physische Selbsterhaltung besteht im leiblichen Daseiii, 
in der Fortpflanzung des Geschlechts, in der leiblichen Ernähr 
rung. Das pflichtwidrige Gegentheil ist die vorsätzliche Selbst 
zerstörung: die Selbstentleibung oder der Selbstmord, der unnah 
türliche Geschlechtsgenuß oder die wollüstige Selbstschändung, de« 
unnütze Gebrauch der Nahrungsmittel oder die Selbstbetäubung. 
Da Kant die vorsätzliche Pflichtübertretung als „Laster" bezeich 
net, so war er genöthigt, den Selbstmord unter die Laster zu 
rechnen, während eigentlich nur ein zur Gewohnheit und zuni 
Hange gewordenes pflichtwidriges Handeln Laster genannt wen 
den kann. 
Allen diesen Unterlassungspflichten gegenüber hat die Casuistik 
ihr Spiel. Ob unter allen Umständen der Selbstmord verwerflich 
ist, auch in dem Fall einer heroischen Aufopferung, wie bei dem 
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