Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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unsere Pflicht in Ansehung der Thiere begründet. Der Mensch 
[ hat keine unmittelbaren Pflichten gegen die Thiere, diese haben 
keine Rechte gegenüber dem Menschen: es giebt nach Kant kein 
sittlicher Wechselwirkung fähiges Verhältniß zwischen Mensch und 
'u dm Thier. Bekanntlich hat Schopenhauer an der gesammten Theorie 
i e des! kantischen Pflichtenlehre, insbesondere an diesem die Thiere 
ichten betreffenden Punkte den stärksten Anstoß genommen. Als die 
(nicht oberste Triebfeder der Sittlichkeit gilt bei Schopenhauer das Mit- 
)flichl> leid, die Sympathie, die Kant von den sittlichen Motiven aus- 
^chei»! schließt. Es soll das Mitleid sein, welches unmittelbar die Grau- 
chibos samkeit gegen die Thiere nicht um der Menschen, sondern um der 
ische« Thiere selbst willen verbietet*). 
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m zu H- 
ht di, Pflichten gegen sich selbst. Unterlassungspflichten. 
nicht i. Physische Selbsterhaltung. (Selbstm ord.) 
hler^ Der Zweck, worauf sich insgesammt diese Pflichten beziehen, 
chhki> jst hie eigene Vollkommenheit, die Würde der eigenen Person. 
110V(1: Da zur Person auch die natürliche Individualität, das anima- 
lische Dasein gehört, so gebieten uns diese Pflichten die eigene Vcr- 
u ^ £! vollkommnung sowohl in physischer als moralischer Hinsicht: die 
1 Ul ^ Cultur aller unserer Kräfte. Diese Gebote eröffnen uns einen 
thun, ^{tm Spielraum und haben deßhalb eine weite Verbindlichkeit. 
' ^ Sie können unmöglich genau vorschreiben, was jeder zu seiner 
} blt eigenen Vervollkommnung thun soll, sie können nur im Allge- 
meinen gebieten, daß diese Vervollkommnung der Grundsatz und 
Zweck unserer Handlungen sei. Als Gebote sind mithin die 
- Vgl *) Ebendas. I Th. I Buch. HI Hptst. Episod. Abschn. Von der 
r ■ ®' Amphibolie der moralischen Reflexionsbegriffe u. s. f. §. 16—17, —> 
Bd. V. S. 276 — 278,
	        
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