Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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verpflichten, wie es also Pflichten gegen sich selbst geben könne. 
Die menschliche Natur vereinigt Sinnlichkeit und Freiheit *). 
7. Pflichten gegen Gott. 
Durch das Gewissen wird der Mensch verantwortlich für 
alle seine Handlungen, verantwortlich nicht für die äußere That, 
- sondern für die geheime Absicht. Diese Verantwortung gehört 
nicht vor das Forum eines bürgerlichen Gerichtshofes; sie ver 
langt einen unsichtbaren Richter, der zugleich vorgestellt werden 
muß als das allverpflichtende Wesen, als der moralische Gesetz 
geber, als Weltschöpfer oder Gott. Dann werden die Pflich 
ten vorgestellt als göttliche Gebote: diese Vorstellungsweise ist 
nicht mehr bloß moralisch, sondern religiös. Die religiöse Vor 
stellungsweise gründet sich auf die moralische, nicht umgekehrt. 
Und wie die Pflichten sämmtlich reine Vernunftgesetze sind, so 
will auch die Religion ihrem wahren Inhalte nach begriffen wer 
den „innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft". 
Nicht weil sie göttliche Gebote sind, gelten die sittlichen 
Gesetze für Pflichten; sondern weil sie Pflichten sind, darum 
allein sind sie unbedingt zu erfüllen und erscheinen als göttlich. 
Die Vorstellung ihrer Nothwendigkeit ist früher als die ihrer 
Göttlichkeit. Die letzte Vorstellung beruht auf der ersten als ihrer 
Voraussetzung. Wenn die Pflichten nicht als unbedingte Gebote 
vorgestellt werden müßten, so könnten sie nie als göttliche gelten. 
Wenn diese Gebote deßhalb befolgt werden müßten, weil Gott 
sie gegeben hat, so wäre ihre Erfüllung vor allem eine Pflicht 
gegen Gott. Nun ist der Grund der Verbindlichkeit in allen 
*) Ebendas. Einl. XU. b. Eth. Elementar!. I. Buch. Einl. 
8.1-§. 3. Ebendas. I Buch. III Hptst. I Abschn. 8- 13- Vergl. 
oben Cap. VII. Nr. II. 3. S. 133 — 135 und Schlußanmerkg. 
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