Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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Es kennt jede unserer Handlungen in ihrem innersten 
Grunde. Ob die Handlung tugendhaft war oder nicht, darüber 
kann sich nur das Gewissen niemals täuschen. Denn der mora 
lische Charakter meiner Handlung hängt einzig und allein davon 
ab, ob ich in der Handlung die Pflicht gewollt habe oder nicht. 
Möglicherweise habe ich in dem bestimmten Fall etwas für Pflicht 
gehalten, was nicht Pflicht war, ich habe über die Pflicht un 
richtig geurtheilt, ich habe geirrt. Ein solcher Irrthum hebt 
den moralischen Charakter der Handlung selbst nicht auf; er haf 
tet an meinem Urtheile, nicht an meiner Handlung. Wenn diese 
Handlung in gar keiner selbstsüchtigen Absicht geschah, so war 
der Wille rein, so war die Maxime pflichtmäßig, und darüber 
allein richtet das Gewissen. Ueber diesen Punkt giebt es keinen 
Irrthum. Ob meine Absicht pflichtmäßig oder selbstsüchtig war, 
darüber ist bei dem Gewissen, dem Herzenskündiger in mir, 
keine Täuschung möglich. 
Aber wie ist das Gewissen selbst möglich? Ich, das Sub 
ject dieser Handlung, bin der Angeklagte. Ich, das Gewissen, 
bin der Richter über diese Handlung. Also bin Ich Richter und 
Partei zugleich, also ist hier Richter und Partei eine Person. 
Wie ist dieß möglich? Im bürgerlichen Leben wäre eine solche 
Vereinigung die ungerechteste aller Formen der rechtsprechenden 
Gewalt. Wie kann in einer solchen Form der Gerichtshof ein 
gerichtet sein, bei dem nie auch nur die kleinste Ungerechtigkeit 
stattfindet? Das Problem ist bereits gelöst. Ein anderes ist 
das handelnde, ein anderes das richtende Ich. Jenes ist der 
„empirische", dieses der „intelligible Charakter", der den empi 
rischen Chrrakter in allen seinen Handlungen begründet und ver 
pflichtet , durchschaut und richtet. Wäre der Mensch nicht Intel- 
ligibler Charakter, so wäre nicht zu erklären, wie er sich selbst
	        
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