Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

»Ute, 
chm 
!lbcr 
Daß 
richt 
der 
irbt. 
:sge- 
win- 
bei- 
diese 
>ung 
vs." 
Dreizehntes Capitel. 
Tugendlehre. Die Pflichten gegen flch selbst. 
i. 
Begriff der Tugendpslicht. 
1. Rechts- und Tugendpslicht. 
Die Freiheitsgesetze sind doppelter Art, äußere und innere: 
die Erfüllung der ersten ist erzwingbar, die der anderen nicht; jene 
sind Rechtsgesetze, diese sind Moralgesetze. Jedes Gesetz ist eine 
zu erfüllende Pflicht. Wenn es sich um ein inneres oder mora 
lisches Gesetz handelt, so wird diese Pflicht nur dann erfüllt, 
wenn man sie thut um der Pflicht willen. In der Gesetzmäßig 
keit der Triebfeder besteht hier einzig und allein die Pflichterfül 
lung. Die äußeren Freiheitsgesetze fordern nur, daß die Hand 
lung mit dem Gesetz übereinstimme, alles andere ist ihnen gleich 
gültig; die inneren verlangen, daß die Gesinnung dem Gesetze 
und nur diesem entspreche. Die Rechtsgesetze beziehen sich bloß 
auf die Handlung, die Moralgesetze auf die Maxime der Hand 
lung; die Handlung kann erzwungen werden, nie die Gesinnung. 
Wir nennen solche Pflichten, deren Erfüllung unerzwingbar ist, 
ethische im Unterschiede von den juristischen. 
Wozu uns die sittlichen Pflichten verbinden, ohne daß sie uns 
Bischer, Geschichte der Philosophie IV. 2. Ausl. \ 0
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.