Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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1. „Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republi 
kanisch sein." 
2. „Das Völkerrecht soll auf einen Föderalismus freier Staa 
ten gegründet sein." 
3. „Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen 
Hospitalität eingeschränkt sein*)." 
4. Der ewige Friede als menschlicher Naturzweck. 
Die Herrschaft der Gerechtigkeit unter den Völkern der Erde 
in der Form des ewigen Friedens ist das nothwendige Ziel der 
Menschheit. Daß dieses Ziel wirklich erreicht werde, verheißen 
zwei Mächte, welche den Menschen die Richtung dahin bezeichnen 
und geben. Diese beiden Mächte sind unabhängig von aller Po 
litik : der natürliche Zwang und die sittliche Vernunfteinsicht. 
Die Natur zwingt den Menschen, unfreiwillig die Bahn zu 
betreten, deren letztes Ziel die Friedcnsherrschaft unter den Völ 
kern ist, eine Bahn, von welcher der Gang der Politik oft genug 
ablenkt, in die wieder einzulenken die Macht der Natur selbst 
nöthigt. Nennen wir es nun Schicksal oder Vorsehung, die 
menschliche Welt ist von Natur so eingerichtet, daß sie nicht an 
ders kann, als unter den Formen der öffentlichen Gerechtigkeit 
in weitestem Umfange leben. Es ist, als ob die Natur mit der 
größten Weisheit alle Mittel vereinigt hätte, die unfehlbar dem 
menschlichen Dasein seine staatsbürgerlichen, internationalen, welt 
bürgerlichen Rechtsformen geben. Die Erde ist gemacht, um von 
Menschen bewohnt zu werden; der Mensch kann und soll überall 
leben. Das natürliche Mittel, das menschliche Geschlecht über 
die Erde zu verbreiten, ist der Krieg;-der natürliche Trieb zum 
*) Ebendas. IIAbschn. - Bd. V. S. 421—434. Vgl. Rechts 
lehre. II Th. III Abschn. §. 62. Beschl.—Bd.V. S. 190-194.
	        
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