Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

sung befinden, die alle Bedingungen zu ungerechten Kriegen aus 
schließt, so bilden sie einen Völkerverein, der alle internationale 
Streitigkeiten friedlich schlichtet und auf diese Weise den dauern 
den Frieden erhält oder den Friedenszustand verewigt. Ein sol 
cher Friedensbund ist mehr als ein Friedensvcrtrag; dieser endigt 
einen Krieg, jener macht alle Kriege unmöglich. Wenn alle 
Völker einen einzigen Staat, eine Weltrepublik ausmachen könn 
ten, so wäre dieß freilich die sicherste Art, alle Streitigkeiten 
durch die Gesetze zu schlichten, und der Streit durch die Waffen 
wäre für immer unmöglich. Da ein solcher Völkerstaat sich nicht 
ausführen läßt, so ist der einzige Ersatz, „das negative Surrogat 
desselben", der Völkerbund: ein permanenter Staatencongreß, 
der gleich einem Amphiktyonengerichte von größtem Umfange die 
Völkerprocesse entscheidet. 
Endlich verlangt der ewige Friede, daß alle Hostilität un 
ter den Angehörigen verschiedener Völker und Staaten aufgehoben 
sei. Keiner kann das Recht beanspruchen, im fremden Staate 
bürgerliche Geltung zu haben; er kann auch nicht das Recht be 
anspruchen, als Gast ein Genosse des fremden Volkes zu sein, 
aber er muß das Recht haben, das fremde Land zu besuchen, 
ohne als Feind angesehen zu werden. Dieses „Besuchsrecht" gilt 
für alle Länder der Welt. Wo es nicht gilt, da herrscht die 
Hostilität und mit ihr der rohe gewaltthätige Naturzustand; wo 
es gilt, da ist an die Stelle der Hostilität die „allgemeine Ho- 
spitalität" getreten. In diese allgemeine Hospitalität setzt Kant 
das Weltbürgerrecht als die letzte definitive Bedingung des ewi 
gen Friedens; es soll eine Folge des Völkerrechts sein, nicht bloß 
ein Geschenk der Philanthropie. 
In diesen drei Sätzen erklärt Kant die positiven Bedingun 
gen zum ewigen Frieden:
	        
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