Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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1. „Es soll kein Friedensschluß sür einen solchen gelten, der 
mit dem geheimen Vorbehalte des Stoffs zu einem künftigen 
Kriege gemacht worden." 
2. „Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, 
das gilt hier gleich viel) von einem anderen Staat durch 
Erdung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden 
können." 
3. „Stehende Heere sollen mit der Zeit ganz aufhören." 
4. „Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere 
Staatshändel gemacht werden." 
5. „Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung ei 
nes anderen Staates gewaltthätig einmischen." 
6. „Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem anderen solche 
Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen 
im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind, 
Anstellung der Meuchelmörder, Giftmischer, Brechung der 
Capitulation, Anstiftung des Verraths in dem bekriegten 
Staate u. s. f.*)." 
3. Die positiven Bedingungen. 
Es bleibt noch die Frage übrig: wenn die Uebel entfernt 
sind, die den dauernden Völkerfrieden unmöglich machen, wel 
ches ist die Form, worin er sich verwirklicht? Welches sind die 
positiven Bedingungen des ewigen Friedens? Es müssen For 
men sein, welche die Friedensdauer nicht bloß ermöglichen, son 
dern verbürgen. 
Die erste Bedingung ist, daß die Völker Staaten bilden 
und in bürgerlichen Verfassungen leben. Zwischen politischen 
und wilden Völkern läßt sich kein verbürgter Friedensstand den- 
*) Ebendas. I Abschn. — Bd. V. S. 414—420.
	        
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