Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

231 
n j,[ e rechtswidrig, nicht auf eine Weise geführt, die den Nationalhaß 
e f t ' n j. über Gebühr steigert, einer Nation Grund giebt, die andere zu 
x jn verachten, und alles gegenseitige moralische Vertrauen aufhebt, 
llchez Der Krieg brauche nicht die ehrlosen Mittel des Meuchelmords, 
iglich Vcrraths, Bruchs der Capitulation u. s. f. Dadurch müssen 
Nationen so gegen einander aufgebracht und im gegenseitigen Hasse 
ftagk befestigt werden, daß jedes ächte Friedensverhältniß für alle Zu- 
^ kunst unmöglich erscheint. Der Krieg werde deßhalb unter allen 
Umständen so geführt, daß er die mögliche und ächte Grundlage 
eines künftigen Friedens nicht ausschließt. 
Wenn Nationen Frieden schließen, so sei der Friedensver- 
. trag wahr, d. h. er sei die Grundlage eines wirklichen, dauerhaf 
ten Friedens, er behalte nicht, wie es in den römischen Kriegen 
so oft der Fall war, geflissentlich die geheime Anlage zum künf- 
@ nt . tigen Kriege. Ein solcher falscher Friedensschluß ist eigentlich 
}ig C1) kein Friede, sondern nur ein Waffenstillstand, der den Krieg ver 
kam ewigt. 
Wenn Nationen sich im natürlichen Friedenszustande besin- 
^ den, so möge nichts geschehen, wodurch sie feindselig gegen ein- 
ander aufgebracht werden, also nichts, wodurch ein Volk die po 
tz^ litische Unabhängigkeit des anderen antastet oder verletzt. Die po- 
litische Unabhängigkeit eines Volkes kann auf doppelte Weise ver- 
letzt werden: durch einen thatsächlichen Eingriff oder durch den 
gefahrbringenden, furchterregenden Zustand, in dem sich eine an- 
g e jf c dere politisch benachbarte Nation befindet. 
^ Der thatsächliche Eingriff in die Rechte eines Volkes hat 
einen doppelten Fall. Eine Nation wird gegen ihren Willen mit 
einer anderen vereinigt; ihre politischen Rechte und Pflichten wer- 
n j^t den durch privatrechtliche Vertrüge bestimmt. Der Staat ist keine 
,g 5 ) Habe, kein Patrimonium, kein Privateigenthum. Darum darf
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.