Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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Leben vorzieht, während der Andere alles lieber will als sterben, ged 
Wer von beiden ist der Bessere? Doch offenbar der Erste! Be 
Wenn man also die Todesstrafe abschaffte, so würde man den 
Besseren von zwei todeswürdigen Verbrechern bei weitem härter un> 
bestrafen als den Anderen, der schlechter ist. Das ist kein Grund M> 
für die Todesstrafe (deren einziger Grund das Verbrechen selbst der 
ist), nur eine Bemerkung über die unrichtigen Folgen, welche hin 
die Abschaffung der Todesstrafe haben würde. Sl 
Es kann Fälle geben, wo unter dem Zwange der Umstände dar 
und gewisser öffentlicher Vorurtheile der Mord zwar nicht ent- nu 
schuldigt, aber seine Strafwürdigkeit gemildert wird. Um der öff 
Schande zu entgehen, tödtet eine Mutter ihr Kind. Um die red 
Standesehre zu wahren, wird eine Beleidigung im Zweikampfe nie 
durch den Tod gerächt. Hier werden die Gesetze in Rücksicht rec 
auf die Macht der geltenden Vorurtheile eine Ausnahme machen ein 
dürfen, zugleich aber darauf Bedacht nehmen, daß die öffentliche wc 
Bildung allmälig sich der Vorurtheile entwöhne, welche die zu 
Strafwürdigkeit des Mordes mildern. G> 
Der ärgste Widerspruch gegen die öffentliche Gerechtigkeit vei 
ist die Straflosigkeit des Verbrechers. Wenn ein Unschuldiger, da 
den man schuldig glaubt und in diesem Glauben verurtheilt, be- ist 
straft wird, so ist dieser beklagenswerthe Fall ein Beweis, daß V> 
die Gerechtigkeit irrt, nicht daß sie fehlt oder vollkommen ste 
pausirt. Wenn der anerkannte Verbrecher straflos ausgeht, so liö 
fehlt der Gerechtigkeitssinn, und das ist schlimmer als der Irr- an 
thum. „Selbst wenn sich die bürgerliche Gesellschaft mit aller Al 
Glieder Einstimmung auflöste, müßte der letzte im Gefängniß ab 
befindliche Mörder vorher hingerichtet werden, damit jederman scl 
das widerfahre, was seine Thaten werth sind, und die Blut- be 
schuld nicht auf dem Volke hafte, das auf diese Bestrafung nicht
	        
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