Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

209 
Bischer, Geschichte der Philosophie IV. 2. Ausl. 
H 
nmuiij 
Rechte 
tabcllj 
hm btt 
Jewali 
Parla! 
lte; 
md bit 
Wille» 
Gesetz 
sse bei 
in bit 
:t wird 
chafteii 
>ng W 
der ös 
»ird ir 
wenn 
ist eine 
'halte»! 
ie hier 
n Ge- 
;e vo» 
laufen 
äußer- 
n. 
taats- 
rechtl. 
rechtsbegriffen gegenüber der französischen Revolution in eine 
zwiespältige Stimmung gerathen mußte. Der praktische Ver 
such, einen Staat auf Rechtsgesetze zu gründen, den historischen 
Staat in den Rechtsstaat zu verwandeln und den letztem dadurch 
selbst geschichtlich zu machen, mußte Kant auf das lebhafteste 
interessiren. Er ergriff mit leidenschaftlicher Theilnahme diese 
große politische Neuerung. Es entsprach völlig seinen Rechts 
grundsätzen, daß eine gesetzgebende Gewalt durch Volksrepräsen 
tation gebildet wurde; aber als sehr bald diese gesetzgebende Ge 
walt sich zur regierenden machte, als die Republik in der Form 
des Convents hervortrat, da fand er auch hier die Entartung in 
Despotismus, und zwar als eine Folge der Revolution. 
Ueberhaupt geräth Kant in der Beurtheilung der französi 
schen Revolution mit sich selbst in einen gewissen Widerspruch, 
dessen wir schon früher bei Gelegenheit seines Lebens gedacht 
haben, der uns jetzt aus Kant's politischen Begriffen selbst ein 
leuchtet. Der Versuch, den Rechtsstaat nach den kühnsten For 
derungen der Vernunft in die Wirklichkeit einzuführen, mußte 
natürlich den enthusiastischen Beifall des Philosophen gewinnen, 
der das ganze menschliche Leben unter den kategorischen Imperativ 
gestellt hatte. Auch konnte sich Kant darüber nicht täuschen, daß 
ein solcher Uebergang aus dem geschichtlich gegebenen Staat in 
den vernunftgemäßen praktisch kaum anders möglich sei, als in 
der Form eines revolutionären Umsturzes der Dinge. Und wie 
sollte eine solche Revolution anders geschehen als im Widersprüche 
mit dem bestehenden Gesetz, mit der geltenden Staatsordnung, 
also in Weise der Anarchie? Wenn nun Kant die Revolution 
verwirft, so läßt er das Mittel nicht gelten, wodurch allein jener 
reine Rechtsstaat verwirklicht werden kann, dem er selbst die 
unbedingte Geltung eines Vernunftzweckes zuschreibt; wenn er
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.