Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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Das wirksame oder active Staatsbürgerrecht macht die politisch: Han! 
Freiheit, die ausnahmslose Geltung der Gesetze macht die p Gere 
litische Gleichheit. Wenn das active Staatsbürgerrecht dal thun 
ausschließliche Privilegium einer gewissen Classe ist, so sind di, and! 
Anderen bestimmt, abhängig zu sein und zu bleiben, sie haben in die 9 
öffentlichen Angelegenheiten mitzuwirken kein Recht, ihre öffent Rück 
lichen Angelegenheiten müssen durch andere besorgt werden. Dich' Die 
Leute sind dann politisch unmündig und unselbstständig, sie sind reprl 
nur passive, nicht active Staatsbürger. Es liegt in der Natu, gesetz 
der menschlichen Verhältnisse, daß nicht alle Personen active giere 
Staatsbürger sein können; wenn Alter, Geschlecht, bürgerliche 
Stellung eine persönliche Abhängigkeit mit sich führen, so ist da- acht; 
von die politische Abhängigkeit oder das passive Bürgerrecht btt öffer 
natürliche Folge. Aber es ist zugleich eine Forderung der öffent- stab> 
lichen Gerechtigkeit, daß niemand von der Möglichkeit ausgeschlos jede' 
sen sei, active Rechte im Staat oder bürgerliche Freiheit zu er- sätze 
werben und politisch selbstständig zu werden *). Ger 
Bai 
2. Die Staatsformeii. ^ 
Der Staatsvertrag als Idee. ^ 
Aus der gegebenen Bestimmung folgen die Unterschiede der schli 
Staats- oder Verfassungsformen. Die gesetzgebende Gewalt, best 
je nachdem sie constituirt ist, macht die besondere Staatsform. Sie fest 
kann in einer einzigen Hand liegen, sie kann ausschließlich bei wir 
einigen, sie kann bei allen sein: im ersten Fall ist die Staats- auf 
form autokratisch, im zweiten aristokratisch, im dritten demo- in 
kratisch. schl 
Die einfachste dieser drei Formen ist die erste, die am mei- ger 
sten zusammengesetzte die letzte; die einfachste Form ist für die Ve 
*) Ebendas. II Th. I Abschn. §. 45 u. 46. ein
	        
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