Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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allemal auf die Glückseligkeit gerichtet und von Objecten beherrscht, al 
Auf diesen Punkt kommt es allein an, wenn es sich um Sitt- a> 
lichkeit handelt: nicht darauf, was den Willen empirisch be- g 
stimmt, sondern ob er überhaupt durch Objecte (empirisch) bk- a 
stimmt wird oder nicht; ob er den Genuß sucht, in welcher Ge- t< 
statt es immer sei, oder dem reinen Vernunftgesetze in Gesinnung gl 
und Handlung entspricht. "Es kommt darauf allein an, ob der si 
Wille empirisch ist oder rein. Der reine Wille duldet auch nicht e' 
den kleinsten empirischen Bestimmungsgrund, er wird aufgehoben n 
durch die geringste empirische Zuthat. Es verhält sich mit der 
reinen Moral ähnlich, als mit der reinen Mathematik: beidk d 
hören in demselben Maße auf rein zu sein, als sie empirisch Z 
werden. je 
Die Sittenlehre steht und fällt mit der Frage: ob cs <L 
einen reinen Willen giebt, einen Willen, der nicht durch die Vor- u 
stellung der Lust bestimmt wird, nicht Begierde ist, nicht empi- h 
risch, sondern reine Vernunft? Wie man früher die theoretisch! li 
Vernunft in unteres und oberes Erkenntnißvermögen unterschie- li 
den hatte, so könnte man die praktische in oberes und unteres n 
Begehrungsvermögen unterscheiden: das untere folgt der Em- d 
psindung (der Vorstellung der Lust), das obere folgt der reinen 1 
Vernunft (der Vorstellung des Sittengesetzes); wenn aller Wille 3 
bloß empirisch wäre, so gäbe es nur ein unteres Begehrungsver- d 
mögen, gleichviel welcher Art die treibenden Vorstellungen sind. § 
Diese Unterscheidung vorausgesetzt, lautet die kritische Frage: g 
giebt es überhaupt ein oberes Begehrungsvermögen? ? 
Wenn wir nun vom Willen alle empirischen oder materialen d 
Bestimmungsgründe ausscheiden, so bleibt zur Willensbestimmung 1 
nichts übrig als die Form, die Form des Gesetzes, die bloße * 
Gesetzmäßigkeit des Willens und der Handlung. Wenn i
	        
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