Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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a- dem zugleich Oberhaupt sein. Sie ist Glied der sittlichen Ord- 
>e- nung, wenn sie deren Gesetz erfüllt; sie ist Oberhaupt, wenn sie 
es das Gesetz selbst giebt. Der Gehorsam gegen das Gesetz macht 
ne die Person zum Glied im Reich der Zwecke, die Autonomie macht 
if- sie zum Oberhaupt. Es ist daher die Autonomie des Willens, 
eil welche die Moralität der Gesetzeserfüllung bedingt und darum 
n- das eigentliche Princip der Sittlichkeit und der Sittenlehre aus- 
<a- macht. Ist die Vernunft autonom, ist sie die einzige und allei- 
el- nige Quelle aller praktischen Gesetzgebung, so folgt von selbst, 
ll) daß ihre Gesetze unbedingte Allgemeinheit haben und unbedingten 
>ie Gehorsam fordern, daß sie, kurzgesagt, kategorisch gelten. 
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>x-, 2. Das kritische und dogmatische Moralprincip, 
ist Die Möglichkeit der Moralität und der Sittenlehre steht 
es und fällt mit dem Principe der Autonomie. In diese Frage 
en ' zieht sich das ganze Problem der Moralphilosophie zusammen, 
er Die Grenze zwischen Autonomie und Heteronomie scheidet die 
it- ächte Sittenlehre von der falschen, die kritische von der dogma- 
st tischen, das kantische Moralsystem von allen anderen. Alle Moral- 
st, systeme, mit Ausnahme des kantischen, stehen unter dem Principe 
der Heteronomie; sie konnten kein anderes Princip haben. Das 
;t, . Princip der Autonomie konnte erst die kritische Philosophie fassen, 
)ie denn um in der reinen Vernunft die Quelle der praktischen Gesetze 
ctz zu finden, mußte die reine Vernunft selbst erst entdeckt werden, 
lle und eben darin bestand die Epoche der kritischen Philosophie, 
etz Nicht in der Gesetzmäßigkeit des Willens, sondern in der 
ht Gesetzmäßigkeit seiner Maxime liegt die Moralität, und diese 
Gesetzmäßigkeit ist nur möglich in einem Willen, der selbst Gesetz- 
n- geber ist. Die dogmatischen Moralsysteme suchen den sittlichen 
Willen in der Uebereinstimmung mit einem Gesetz, das sie aus 
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