Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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so liegt der Werth dieses Andenkens nicht in der Sache selbst, 
sondern in meiner Neigung, sie hat einen persönlichen Werth, 
keinen Markt- sondern einen „Affectionspreis". Der Werth 
einer Sache liegt eigentlich nie in ihr selbst, sondern stets in der 
Person, die sie braucht oder schätzt. Wenn eine Sache den allge 
meinen menschlichen Bedürfnissen dient, wie z. B. die Nah 
rungsmittel , so hat ihr Werth einen Marktpreis; wenn sie nur 
die Neigung dieser einzelnen Person für sich hat, so ist ihr Werth 
ein Affectionspreis. In allen Fällen ist der Werth der Sachen 
relativ. Nur die Person selbst hat einen absoluten Werth, der 
jedes Aequivalent ausschließt, der keinen Preis hat, der schlech 
terdings unveräußerlich ist und durch nichts ersetzt oder ausge 
wogen werden kann. Die Person gilt durch sich selbst, ihr Werth 
ist ihr Dasein, nicht der Nutzen, den sie für andere hat: dieser 
rein moralische Werth ist die „Würde der Person", die 
Menschenwürde. 
Damit ist der Zweck bestimmt, der den kategorischen Impe 
rativ ausmacht und ermöglicht. Das Sittengesetz sagt: „handle 
so, daß die Maxime deiner Handlung nach deinem eigenen Wil 
len Naturgesetz sein kann." Mit anderen Worten: „handle 
nach einem absoluten Zwecke, der jeden relativen oder eigennützi 
gen Zweck ausschließt." Dieser absolute Zweck kann nur die ver 
nünftige Natur selbst, die Geltung der Person, die Würde der 
Menschheit sein. Also erklärt sich das Sittengcsetz in der Formel: 
„handle so, daß du die Menschheit so wo hl in dei 
ner Person, als in der Person eines jeden Andern, 
jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als 
Mittel brauchst*)". 
*) Ebendaselbst. II Abschn. — Bd. IV. S. 51-60. Vergl. 
S. 53.
	        
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