Volltext: Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869)

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*) Ebendaselbst. I Abschn.—Bd.IV. ©.14-18, 
erfüllen will. Nur in diesem Falle ist auch mein Wille, nicht 
bloß meine Handlung wohlthätig; nur in diesem Falle bin i ch 
selbst der Wohlthätige, in allen anderen Fällen ist es bloß meine 
Handlung*). 
4. Pflicht (Gesetz) und Maxime. 
Es ist also nicht die Handlung, welche den guten Willen 
macht, sondern der Beweggrund des Handelns. Dieser Beweg 
grund ist das subjective Princip des Wollens. Das subjective 
Willensprincip heiße im Unterschiede vom objectiven die „Maxi 
me". Die Maxime der wahrhaft guten Handlung darf nicht die 
natürliche Neigung, sondern bloß die Vorstellung der Pflicht sein. 
Die Pflicht ist das Gesetz. Bor diesem Gesetze verschwindet meine 
Selbstliebe mit allen ihren natürlichen Neigungen in nichts. Je 
lebhafter ich dieses Gesetz vorstelle und in mir wirken lasse, um so 
weniger Gewicht hat meine Selbstliebe, um so geringer schätze 
ich mein natürliches Selbst mit seinen Neigungen. Ich beuge 
mich vor dem Gesetz. Was durch seine Vorstellung meine Selbst 
liebe vermindert, ist ebendeßhalb ein Gegenstand meiner Achtung. 
Die Vorstellung der Pflicht bewirkt in mir die Achtung vor dem 
Gesetz. Wenn der Beweggrund meiner Handlung kein anderer 
ist als die Vorstellung der Pflicht, so erfülle ich das Gesetz bloß 
aus Achtung vor dem Gesetz: diese Achtung ist die pflichtmäßige 
Gesinnung. 
Jetzt haben wir die vollständige Formel, um den Begriff 
des Guten zu bestimmen: nur der Wille ist gut, nur der p f licht- 
mäßige Wille, er ist nur dann pflichtmäßig, wenn er die Pflicht 
thut um der Pflicht willen, das Gesetz erfüllt aus Achtung vor 
dem Gesetz. Nur ein solcher Wille ist gut, dessen Handlung
	        
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