Volltext: Katechismus des Knabenhandarbeits-Unterrichts

208 Beziehungen des Arbeitsunterrichts zu Haus, Handwerk u. Schule. 
Körpers und zur Festhaltung der Muskelenden Hilfsarbeit 
verrichtet". (Kristeller, „Turn- und Handarbeitsunterricht 
in pädagogischer Beziehung". Im Bericht der Lehrer- ' 
bildungsanstalt für 1891.) Allerdings ist das Turnen mit 
größerer Kraftaufwendung verbunden als in der Regel die 
Handarbeit, dafür übt die letztere namentlich die feineren 
und kleinen Muskeln und fügt, wie Medizinalrat vr. Birch- 
Hirschfeld (im Bericht der Lehrerbildungsanstalt für 1888) 
nachgewiesen hat, zu der Muskelthätigkeit uameutlich auch 
eine das Gehirn entlastende Gymnastik der Nerven. „Der 
Arbeitsunterricht wirkt in höherem Maße als der Turn- 
Unterricht auf die Sinnesorgane, die er, namentlich Auge, 
Muskelsinn, Tastsinn, in fortgesetzte kombinierte Thätigkeit 
bringt, er wirkt auf die peripheren Gebiete unseres Nerven- 
systems." Diese Schulung der Sinnesapparate als Werkzeuge 
des Geistes ist darum eine besonders charakteristische Leistung 
der erziehlichen Handarbeit. 
Auch durch die Art der Unterrichtserteilung unterscheidet 
sie sich wesentlich vom Turnen. In der Werkstatt wird 
nicht auf Kommando unter strenger Disziplin gearbeitet, 
sondern es herrscht hier gemäß dem freieren Charakter der 
Thätigkeit eine ungezwungene Bewegung. Es kann daher 
hier weit leichter individualisiert, die Aufgabe den Kräften 
der einzelnen Schüler angepaßt werden. An dem Schaffen 
in der Werkstatt können sich daher auch schwächere Schüler 
und solche, denen wegen besonderer Leiden (Unterleibs- 
brüche, Hüftleiden, Blutarmut, Herzklopfen) das Turnen 
untersagt ist, mit großem Nutzen für ihre Gesundheit 
beteiligen. 
Aus alledem dürfte ersichtlich sein, daß der Arbeits- 
Unterricht, so enge Beziehungen ihn auch mit dem Turnen 
verknüpfen, dennoch feine besonderen Zwecke erfüllt und 
daß er daher in seiner Wirkung durch andere Disziplinen 
nicht erschlich ist. 
Mit dem Zeichnen hat die Handarbeit die Jnanspruch- 
nähme von Auge und Hand gemein-. Der Schüler bestätigt
	        
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