Volltext: Die seelischen Wirkungen des Krieges [12]

t 
Wir sehen hier das gleiche Strafgericht, das in Belgien 
diejenigen betroffen hat, die — der Armee nicht angehörig — 
die deutschen Truppen aus dem Hinterhalte beschossen oder 
meuchlings ermordet haben. 
Dieses strenge Strafgericht bedarf keiner Rechtfertigung, 
> es entspringt der bitteren Notwendigkeit des Selbstschutzes. 
Der Tiefstand deutscher Kultur sollte weiterhin dadurch 
bewiesen werden, daß die deutschen Truppen in ruchloser Zer¬ 
störungswut die Kunstdenkmäler feindlicher Städte im Artillerie¬ 
kampfe zerstörten. Löwen, Mecheln, Reims sind die 
hauptsächlichsten Orte, wo eine Beschädigung oder sogar Zer¬ 
störung von Kunstdenkmälern stattgefunden hat. 
Man kann ganz davon absehen, daß, wie zum Beispiel in 
Mecheln, die Zerstörungen größtenteils durch belgisches Artillerie¬ 
feuer verursacht worden sind, oder daß in Löwen der bewaffnete 
Widerstand der Zivilbevölkerung den Angriff auf einzelne 
Stadtquartiere zur zwingenden Notwendigkeit gemacht hat. 
Doch muß hervorgehoben werden, daß deutsche Offiziere und 
Mannschaften in erster Linie bemüht gewesen sind, die Kunst¬ 
schätze Löwens in Sicherheit zu bringen und daß dadurch viel 
Wertvolles und Anersehliches gerettet worden ist. 
Der Hauptvorwurf ist wegen der teilweisen Beschädigung 
der herrlichen Kathedrale von Reims gegen die Deutschen 
erhoben worden, er verstärkte das Geschrei über die Barbaren 
und Hunnen, das über das ganze Erdenrund hallte. Dabei 
wird jedoch geflissentlich verschwiegen, daß der Turm der 
Kathedrale zu militärischen Zwecken — als Beobachtungsort — 
y von den Franzosen verwandt worden ist. Ein holländischer 
militärischer Sachverständiger, also ein unparteiischer Beurteiler 
der Sachlage, spricht sich in einer angesehenen holländischen 
Zeitung über diese Beschießung der Kathedrale ausführlicher 
aus und schildert die militärischen Beweggründe, die diese Be- 
37
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.