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Wir sehen hier das gleiche Strafgericht, das in Belgien
diejenigen betroffen hat, die — der Armee nicht angehörig —
die deutschen Truppen aus dem Hinterhalte beschossen oder
meuchlings ermordet haben.
Dieses strenge Strafgericht bedarf keiner Rechtfertigung,
> es entspringt der bitteren Notwendigkeit des Selbstschutzes.
Der Tiefstand deutscher Kultur sollte weiterhin dadurch
bewiesen werden, daß die deutschen Truppen in ruchloser Zer¬
störungswut die Kunstdenkmäler feindlicher Städte im Artillerie¬
kampfe zerstörten. Löwen, Mecheln, Reims sind die
hauptsächlichsten Orte, wo eine Beschädigung oder sogar Zer¬
störung von Kunstdenkmälern stattgefunden hat.
Man kann ganz davon absehen, daß, wie zum Beispiel in
Mecheln, die Zerstörungen größtenteils durch belgisches Artillerie¬
feuer verursacht worden sind, oder daß in Löwen der bewaffnete
Widerstand der Zivilbevölkerung den Angriff auf einzelne
Stadtquartiere zur zwingenden Notwendigkeit gemacht hat.
Doch muß hervorgehoben werden, daß deutsche Offiziere und
Mannschaften in erster Linie bemüht gewesen sind, die Kunst¬
schätze Löwens in Sicherheit zu bringen und daß dadurch viel
Wertvolles und Anersehliches gerettet worden ist.
Der Hauptvorwurf ist wegen der teilweisen Beschädigung
der herrlichen Kathedrale von Reims gegen die Deutschen
erhoben worden, er verstärkte das Geschrei über die Barbaren
und Hunnen, das über das ganze Erdenrund hallte. Dabei
wird jedoch geflissentlich verschwiegen, daß der Turm der
Kathedrale zu militärischen Zwecken — als Beobachtungsort —
y von den Franzosen verwandt worden ist. Ein holländischer
militärischer Sachverständiger, also ein unparteiischer Beurteiler
der Sachlage, spricht sich in einer angesehenen holländischen
Zeitung über diese Beschießung der Kathedrale ausführlicher
aus und schildert die militärischen Beweggründe, die diese Be-
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