Volltext: Die deutsche Offensivschlacht [13/I. Teil] (Band 13 I. Teil / 1926)

Anlage 1. 
A.O.K. 5. 
A.H.Q. 27.1.1916. 
Ia. Nr. 418g 
Befehl für die Angriffskorps. 
1. Am 12.2. vorm. beginnt die Beschießung der französischen Stellungen 
auf der ganzen die Festung umschließenden Front gemäß „Befehl für die 
Tätigkeit der Artillerie und der Minenwerfer." (A.O.K. 5 vom 27.1.16, 
Ia. 3S8g.) Während dieser Beschießung sind die Angriffstruppen der Armee- 
korps und zwar im 
Abschnitt A = VII. R.K., 
B -- XVIII. A.K., 
C = III. A.K., 
„ D = XV. A.K. 
so zu verwenden, daß die Infanterie in möglichst geringe Mitleidenschaft ge- 
zogen wird. 
2. Am 12.2. 5° nachm. ist in den Abschnitten A—C von den Armeekorps mit 
lichten Schützenlinien gegen die 1. Linie des Feindes vorzufühlen und diese 
in Besitz zu nehmen. Verstärkt werden diese Schützenlinien durch Flammen- 
werfer und Handgranatentrupps. Ist es gelungen, in der 1. feindlichen Linie 
Fuß zu fassen, >o muß versucht werden, die 2. französische Linie aufzuklären, 
um genaue Unterlagen für die erneute artilleristische Beschießung am nächsten 
Vormittag zu gewinnen. 
3. Ebenso wie bei dem Artilleriefeuer kommt es bei dem Jnfanterieangriff 
für die gesamte Kampfhandlung um die Festung Verdun unbedingt darauf an, 
den Angriff niemals ins Stocken kommen zu lassen, damit die Franzosen keine 
Gelegenheit finden, sich in rückwärtigen Stellungen erneut zu setzen und den 
einmal gebrochenen Widerstand wieder zu organisieren. 
4. Den einzelnen A.K.'s fallen zunächst folgende Aufgaben zu: 
A. VII. R k. Fortnahme der Befestigungen auf dem Haumont, Vor- 
dringen bis auf die Südhänge der beiden Höhenrücken in Richtung Samogneux, 
Säuberung des Geländeabfchnitts zwischen Haumont-Wald, Samogneux und 
Maas. Für diesen 2. Teil der Aufgabe werden dem VII. R.K. die in dem 
Abschnitt stehenden Truppen der 77. Inf.Brig. und die im Bois de Consenvoye 
bereitgestellten Flammenwerfer unterstellt. Die Teile des V. R.K., die hierzu 
unterstellt werden, beteiligen sich während der Fortnahme des Haumont noch 
nicht an einem Angriffe. 
Zwischen dem VII. R.K. und dem XVIII. A.K. ist eine Regelung über die 
Benutzung des Höhenrückens östlich des Haumont-Waldes in Richtung auf das 
Bois des Caures für den Angriff zu treffen. (Chefbesprechung beim A.O.K.) 
Nach Lösung seiner Aufgaben wird über das VII. R.K. anderweitig verfügt 
werden.
	        
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