Volltext: Unterseebootskrieg und Völkerrecht [81/82]

Regierung in mehreren Verordnungen die Londoner Seekriegs¬ 
rechtserklärung als für ihre Seestreitkräfte maßgebend bezeichnet, 
in Wirklichkeit hat sie sich aber von dieser Erklärung in den 
wesentlichsten Punkten losgesagt, obwohl ihre eigenen Bevoll¬ 
mächtigten auf der Londoner Seekriegrechtskonferenz deren Be¬ 
schlüsse als geltendes Völkerrecht anerkannt hatten. Die britische 
Regierung hat eine Reihe von Gegenständen auf die Liste der 
Konterbande gesetzt, die nicht oder doch nur sehr mittelbar für 
kriegerische Zwecke verwendbar sind und daher nach der Londoner 
Erklärung wie nach allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts 
überhaupt nicht als Konterbande bezeichnet werden dürfen. Sie 
hat ferner den Unterschied zwischen absoluter und relativer Konter¬ 
bande tatsächlich beseitigt, indem sie alle für Deutschland bestimmten 
Gegenstände relativer Konterbande ohne Rücksicht auf den Lasen, 
in dem sie ausgeladen werden sollen, und ohne Rücksicht auf ihre 
feindliche oder friedliche Verwendung der Wegnahme unterwirft. 
Sie scheut sich sogar nicht, die Pariser Seerechtsdeklaration zu 
verletzen, da ihre Seestreitkräfte von neutralen Schiffen deutsches 
Eigentum, das nicht Konterbande war, weggenommen haben. 
Über ihre eigenen Erklärungen zur Londoner Erklärung hinaus¬ 
gehend, hat sie weiter durch ihre Seefireitkräfte zahlreiche wehr¬ 
fähige Deutsche von neutralen Schiffen wegführen lassen und sie 
zu Kriegsgefangenen gemacht. Endlich hat sie die ganze Nordsee 
zum Kriegsschauplatz erklärt, und der neutralen Schiffahrt die 
Durchfahrt durch das offene Meer zwischen Schottland und Nor¬ 
wegen wenn nicht unmöglich gemacht, so doch aufs äußerste er¬ 
schwert und gefährdet, so daß sie gewissermaßen eine Blockade 
neutraler Küsten und neutraler Läsen gegen alles Völkerrecht 
eingeführt hat. Alle diese Maßnahmen verfolgen offensichtlich 
den Zweck, durch die völkerrechtswidrige Lahmlegung des legitimen 
neutralen Landels nicht nur die Kriegführung, sondern auch die 
Volkswirtschaft Deutschlands zu treffen und letzten Endes auf 
dem Wege der Aushungerung das ganze deutsche Volk der Ver¬ 
nichtung preiszugeben. 
Die neutralen Mächte haben sich den Maßnahmen der 
britischen Regierung im großen und ganzen gefügt; insbesondere 
haben sie es nicht erreicht, daß die von ihren Schiffen völkerrechts¬ 
widrig weggenommenen deutschen Personen und Güter von der 
britischen Regierung herausgegeben worden sind. Auch haben sie 
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