Volltext: Geschichte des Cistercienser-Klosters Wilhering

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Tochter WrlheringS bleibe, und dessen Abbt gemäß der Ordens- 
statuten die Oberleirung führe. *) 
Die wirkliche Besitzergreifung durch ben Orden erfolgte in¬ 
dessen erst nach dem Verlaufe von zwei Jahren. Im Namen 
deS Generalcapitels begaben sich die Aebbte Hermann von Ebrach 
und Hugo von Fürstenzell zum Bischöfe nachPaffau, und von 
hier nach Engelhartszell, um die nöthige Untersuchung zu pfle¬ 
gen. Sie fanden die Lage angenehm und wohl bewässert, die 
Kirche theils von Steinen, theils von Holz aufgebaut, und 
von erforderlicher Größe, die nöthigen Wohngebäude zurNoth- 
durft hergestellt. Was die Stiftung selbst betrifft, erklären sie 
in ihrer Berichterstattung, hat das Kloster Stecker für zwei Pflü¬ 
ge, mit hinreichender Waldung; Weiden und Wiesen sind hin¬ 
länglich. Die Einkünfte betragen im Ganzen 100 Pfund pas- 
sauischer Währung; die sechs Weingärten werden den Bedarf 
für ir Personen liefern. An baarem Gelde zur Aufführung der 
Mauern und zur Herstellung anderer Baulichkeiten besitzt die 
Stiftung 300 Pfund; an Nutzvieh: 2 Pferde, 4 Ochsen, 20 
Kühe und 100 Schafe. Zum Bedürfnisse des Gottesdienstes 
fanden sich 5 silberne Kelche, und an Büchern und anderem 
kirchlichen Geräthe ein genügender Vorrath. 
Nach Untersuchung alles dessen sprachen dann die beiden 
Aebbte die Einverleibung der Stiftung in den Orden aus, und 
übergaben sie dem Abbte von Wilhering, damit er die Anord¬ 
nung des Generalcapitels vollziehe. Den Schluß machte eine 
Bulle Papst Bonifaz YI1I., der am 13. April 1295 die Ein¬ 
verleibung der Pfarrkirche und ihrer Capellen, so wie auch die 
Uebergabe einiger Güter an das neue Kloster genehmigte. Der 
erste Abbt, welcher sich mit seiner Genossenschaft von Wilhering 
nach Engelszell begab, hieß Berthold. 
*) Der Abbt des Klosters, von dem die Bevölkerung einer neuen 
Stiftung ausging, behielt nach der Regel des Cistercienser-^Or¬ 
dens beständig eine Art Oberherrlichkeit. Er hieß Pater - Abbaa 
oder Pater immediatus, dem das Recht und die Pflicht zukam, 
in dem Tochterkloster Visitationen zu halten, Gebrechen abzustel¬ 
len, über Erfüllung der Regel zu wachen, in Erledigungsfallen 
die Wahl zu leiten und zu veranstalten. Klagen zwischen dem 
Abbte und Eonvente wurden bei ihm angebracht. Wie Wilhering 
selbst gegen Ebrach in diesem Verhältnisse stand, so waren ihm 
HohenfurL und EngelsZell unterworfen.
	        
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