Volltext: Geschichte des Cistercienser-Klosters Wilhering

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Mittel und Wege angeben, wie die Unterthanen ohne Aufstand 
und Tumult zum schuldigen Gehorsame könnten gebracht werden. 
Dieses that er in einem Berichte vom 30. März 1594, 
worin er drei Wege an die Hand gibt, um die Aufgabe zu 
lösen. 
1) Der Landeshauptmann, der Vitzdom und einer aus 
dem Adel des Landes sollen mit etwa 100 Mann oberländischer 
Knechte, deren jetzt ohnehin viele nach Ungarn durch das Land 
gehen, in's Thal kommen, die Rädelsführer ergreifen und als 
Majestätsverbrecher strafen; die Häuser verkaufen und die Un¬ 
ruhigsten auf immer aus der Gegend entfernen. Ein Abschre¬ 
ckendes Beispiel ist unerläßlich nothwendig. Der Streit mit 
den übrigen Unterthanen könnte dann durch eine Commission 
in Güte geschlichtet werden. 
2) Sollte der Kaiser Anstand nehmen, auf diesem Wege 
vorzugehen, so erbiete sich Gienger selbst mit 200 getreuen 
Holzknechten die Rädelsführer zu fangen, die Ruhe herzustel¬ 
len, und dann weitere Befehle abzuwarten. 
5) Wenn auch dieß Bedenken haben würde, so möge doch 
der Kaiser gegen die Rebellen die Acht aussprechen, was um 
so füglicher geschehen könne, als er selbst am empfindlichsten 
sey beschimpft worden. 
Hierauf erfolgte kein Bescheid mehr. Auch die Verwendun¬ 
gen der Bischöfe von Bamberg und Passau blieben erfolglos. 
Gienger suchte endlich durch einen Jnterimsvertrag sich 
auf einige Zeit Ruhe zu verschaffen. Viele der Unterthanen, 
die nur gezwungen zu den Rebellen getreten waren, fanden 
einen solchen Zustand der Dinge keineswegs erwünscht, und 
sie sehnten sich nach Ruhe und Ordnung; Andere hatten füh¬ 
len gelernt, daß das Joch der Rädelsführer weit drückender 
sey, als das ihrer angestammten Herrschaft. Noch Andere 
hielten die 6 Landsknechte zu Spital in Furcht, Daher hatte 
es keine großen Schwierigkeiten, über folgende Puncte sich zu 
verständigen: Die Bürger und Bauern werden sich ruhig ver¬ 
halten; in weltlichen Dingen Gehorsam leisten, wogegen aber 
auch der Dechant auf die Pfarrkirche keinen Anspruch macht. 
Der Vertrag ist gültig auf ein halbes Jahr, kann aber einer 
inzwischen erfolgenden kaiserlichen Resolution keinen Eintrag 
thun. Es gelang bei diesem Anlasse sogar, die Unterthanen
	        
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