Volltext: Geschichte des Cistercienser-Klosters Wilhering

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der dritte Theil deö Zehents der Kirche zugehören, und ihr ge¬ 
widmet bleiben soll. Des Waldes Grenzen erstrecken sich einer¬ 
seits von Teischingen, *) wo ein Eichenpflock eingeschlagen ist, 
über Chuntprunne, Greblich, Schefweck, nach der Rotel hin¬ 
auf auf Wielantstanne gegen Wachsenberg hin; auf der andern 
Seite aber bildet der Saumweg die Grenze — 1212. — 
Ulrich von Lobenstein beschloß nun auszuführen, was Gun¬ 
dakar von Steyer verheißen hatte. Nach Erbauung einer Kir¬ 
che zu Zwetlich — Zwetel — bestimmte er für den bei derselben 
residirenden Priester, dem obliegen sollte, die Seelsorge den auf 
den Neugereuten ansaßigen Holden zu spenden, einen Hof nebst 
noch einigen Einkünften, wozu Abbt Ernest und der Pfarrer 
zu Gramastetten noch den kleinen Zehent fügten. Ulrich ent¬ 
sagte dann feierlich aller Lehenschaft undVogtei über die Kirche, 
die fortan eine Tochter von Gramastetten verbleiben wird, weß- 
halb auch der Pfarrer der Mutterkirche das Recht genießt, die 
Seelsorger zu Zwetel ein- und abzusetzen. Bischof Otto von 
Pastau genehmigte alle diese Verfügungen am 3. August 1264, 
worauf dann auch am 15. d. M. der Stiftbrief ausgefertiget 
wurde. **) 
Als Wohlthäter Wilherings nahmen die Herren v. Schaun- 
berg von 1260 an einen der ersten Plätze ein, denen sich auch 
ihre Dienstmannen anreihten. Wernhart von Schaunberg und 
Hedwig, seine Gemalin, vergabten 1258 dahin einen Hof zu 
Zeilach und ein Lehen zu Piberau, damit der davon entfallende 
Dienst den 2 Fräulein Elisabeth und Margareth, so lange sie 
im Leben, entrichtet werde, nach deren Absterben aber völliges 
Eigenthum des Klosters seyn soll. Nach Hedwig's Tod schenkte 
ihr Gemal — am 29. September 1264 — zwei von ihr ererbte 
Höfe zu Pasching und Zeilach der heil. Maria zu Wilhering 
*) Däs Teischinger Häuschen ist beiläufig in der Mitte des Hasel¬ 
grabens auf einem Felsen gelegen. 
**) Die Urkunden hat Kurz, Beiträge IV. 542. Ich habe sie aus 
dem Originale wieder abdrucken lassen. Offenbar liegen die Neu¬ 
gereute innerhalb der Grenzen der Herrschaft Wildberg, wie sie 
bei der Grenzbestimmung zwischen Wachsenberg und Wildberg 
(Mon. boic. XXVIII. II. 471 u. 472, und noch genauer 1. 0. 
XXIX. II. 223) angegeben sind. Zwetel gehört noch heut zu 
Tage in das Landgericht Wildberg. Sollen also auch die Loben¬ 
stein er Abkömmlinge Gundakar's von Steyer seyn?
	        
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