Volltext: Geschichte des Cistercienser-Klosters Wilhering

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zeugung gewinnen, daß in dieser Weise und bei so bewandten 
Umständen zu regieren für die Dauer nicht möglich sey. In je¬ 
dem Landtage knüpfte man auch bei der offenbarsten Gefahr, 
von dem Erbfeinde unter die Füße getreten zu werden, jede Be¬ 
willigung an Bedingungen, wodurch der Einfluß der Regierung 
geschmälert, die Macht der Stände erweitert, und ein Regie- 
^rungsrecht nach dem andern systematisch vernichtet werden mu߬ 
te. Welches Ansehen die gesetzliche Macht im Lande genoß, 
sahen wir in der bisherigen Darstellung oft genug, und wird 
auch die nachfolgende Erzählung darthun; welcher Mittel man 
sich bediente, ebenfalls. Einen Fall, der unsers Wissens noch 
nicht bekannt ist, führen wir hier statt vieler als Beleg an. 
Die Stände der Steyermark hatten sich mit ihrem Regen¬ 
ten, dem Erzherzoge Karl, deö Kaisers Oheim, wegenderauch 
ihnen ertheilten Religionsfreiheit, die sie wie die Oesterreicher 
über Gebür ausdehnten, entzweit. Sogleich ersuchten sie die 
Oberösterreicher in einem Memoriale vom 24. December isso 
um Gutachten, Rath und Jntercesflon. Man antwortete mit 
Ermahnungen zur Standhaftigkeit, zum Ausharren und zur 
Anwendung aller rechtlichen Mittel. Hälfen diese Mittel nicht, 
so müsse man zur Verweigerung aller L a n d t a g s - B e? 
willigungen, zur Klage bei den Fürsten des Reiches, und 
zur Anrufung des Beistandes der evangelischen ReichSstäude 
seine Zuflucht nehmen. *) 
Das sind in wenig Worten die Mittel, deren sich die öster¬ 
reichischen Stände so lange und mit so entschiedenem Erfolge 
selbst bedienten; ein anderes schlug freilich endlich höchst ver¬ 
derblich gegen sie selbst um, daß sie nämlich sich des gemeinen 
Mannes gegen den Landesfürsten bedienen wollten; daß sie un- 
ermüdet und in arger Verblendung anhetzten, bis der wilde 
Haufe endlich auch den schwachen Zaun niedertrat, in den sie 
ihn einhägen zu können wähnten. 
*) Es war, wie bekannt, durchaus nicht die Rede von Aufhebung 
der Concession, sondern nur allein von Aufrechthaltung der in 
der Concession festgesetzten Schranken zum Schutze der Rechte der 
katholischen Glieder. 
Auf eine Verweigerung aller Landtags-Bewilligungen ließen 
es die österreichischen Stände schon früher einmal—'»556 —> an¬ 
kommen. Raupach I. 45 und Beilagen S. >z.
	        
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