Volltext: Geschichte des Cistercienser-Klosters Wilhering

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teödicnst in Verfall, das Kloster in Schulden gerathen, und 
die Brüder »etwas ausgeartet« seyen, durch Einwilligung in 
die Wiederbesetzung ein Ende gemacht, und sich den vorge- 
schlagenen Prior Matthäus habe gefallen lassen. 
Obgleich mit dem Titel eines Abbtes bekleidet, war doch 
Matthäus nur Verwalter einer kaiserlichen Kammerherrschaft. 
Einen Beweis von seinem höchst eingeschränkten Wirkungs¬ 
kreise, erlebte er is?r, als er den Hofrichter Georg Haiden 
zu entlassen nöthig fand, worauf sogleich der Kaiser den Abbt 
befehlend ersuchte, ihn im Amte ferner zu behalten. 
Kaum hatte Abbt Matthäus zwei Jahre die Zügel der 
Verwaltung in einer eben nicht beneidenswerthen Lage geführt, 
so suchte ihn auch schon die giftige Verleumdung zu stürzen. 
Man warf ihm Unwirthschaftlichkeit, und die Absicht vor, sich 
auf eine Pfarre zurückzuziehen, um die Tochter deS lutherischen 
Pfarrers zu Annaberg ehelichen zu können; •* **)) endlich wurde 
behauptet, daß im Hause selbst, wo sich nur 3 Conventuales 
befanden, von denen zwei Priester, die Zucht schlecht bestellt 
sey. Der Abbt Urban von Mölk, mit der Untersuchung die¬ 
ser Beschuldigung beauftragt, fand sie ungegründet. 
Die Klosterreformation schrieb 156? den Aebbten die Ein¬ 
lösung der verpfändeten Güter, ein kaiserlicher Befehl von 
1572. schrieb ihnen wieder neue Verpfandungen vor. Wilhering 
war genöthigt, durch dieses Mittel 5000 fl. aufzubringen. Die 
Stände unter der EnS verbürgten sich für den Kaiser um eine 
Summe von 300000 fl. Bürge der Stände mußte seyn der 
Prälatenstand unter und ob der Ens, und sich überdieß zur 
Abzahlung des Capitals zu einer jährlichen Contribution an¬ 
heischig machen. Als bei völliger Erschöpfung der Klöster und 
bei ihren anderweitigen Lasten den Prälaten unmöglich fiel, 
*) Wie es scheint, brachte der Abbt doch so gewichtige Gründe vor, 
daß in die Entfernung deS Hofrichters gewilligt wurde; denn 
anfangs des Jahres 1574 trug der Klosterrath dem 21. Mat¬ 
thäus auf, binnen Monatsfrist, ohne weitere Zögerung, über 
die der Kaiser hohes Mißfallen trage, seinen Hofrichter zur 
Leistung des in der Klosterreformation und im Generale von 
»572 vorgeschriebenen Gelübdes zu stellen. 
**) Dieser, Jakob Pruckmann aus der Pfalz, soll ein sehr schlauer 
Mann gewesen seyn, der vielleicht die Hand irgend im Spiele 
halle.
	        
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