Volltext: Vom 4. März 1915 bis zur Kriegserklärung (4.)

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Jahresklasse nach Hause zu entlassen. Dies könne Las Heer 
nicht desorganisieren. Wenn dagegen das Kaiserreich an 
40—50 000 Angehörige der Gebiete, deren Abtretung an Ita¬ 
lien schon festgesetzt wäre, unter den Massen hielte, so würde 
das zu tausend täglichen Zwischenfällen, zu unerhörten 
Schwierigkeiten und zu einer ständigen Reaktion der öffent¬ 
lichen Meinung Veranlassung geben. 
, Auch die österreichisch-ungarische parlamentarische Frage 
ser von nicht geringer Bedeutung. Es sei möglich, baß die 
öffentliche Meinung mit Resignation einer Gebietsabtretung 
zustimme gegen den Vorteil, damit eine größere Aktions¬ 
freiheit zu gewinnen und nicht mehr eine ganze Grenzlinie 
verteidigen zu müssen, dies aber nur, solange die Hoffnung 
andauere, den Sieg zu erringen. 
Ich wolle glauben, daß das siegreiche Oesterreich am Ende 
des Krieges getreulich -den Pakt halten würde, der ihm bis 
zu einem gewissen Grade zum Triumph verhelfen hätte; 
aber es widerspreche der menschlichen Natur, -daß bas öster¬ 
reichische Publikum und mit ihm das Parlament an dem 
Tage, an dem Oesterreich geschlagen aus dem Kriege heraus¬ 
ginge und Hem siegreichen Feinde einige Provinzen abgetreten 
werden müßten, nicht sich aufbäumen würde gegen die Über¬ 
lassung anderer Gebiete an jemand, der an dem Krieg nicht 
teilgenommen hat und dessen Neutralität, wie die Tatsachen 
erwiesen, nicht genügt hat, den glücklichen Ausgang des Krie¬ 
ges zu sichern. Die Garantie Deutschlands ist von Wert für 
‘den Fall eines siegreichen Deutschlands, -der auch ben Sieg 
Oesterreichs voraussetzt, würde aber an Wert verlieren bei der 
Annähme, daß beide besiegt würden. Sonnino. 
Nr. 54. 
Der Botschafter in Wien an den Minister des Auswärtigen. 
Wien, 24. März 1915. 
Baron Burian sagte mir, die Behauptung träfe nicht 
genau zu, baß die Abtretung von Gebieten, die am Ende des 
Krieges zu geschehen hätte, bedingt und abhängig fei von der 
Zustimmung, die die Parlamente Oesterreich-Ungarns dem 
hierüber zwischen den beiden Regierungen stimulierten Ab¬ 
kommen erteilen würden. Wie jeder internationale Vertrag 
von den Parlamenten der Monarchie sanktioniert werden 
müsse, so müsse auch der erwähnte Vertrag ihnen zur 
Billigung vorgelegt werden. Aber diese letztere sei keine 
Bedingung für feine Gültigkeit Italien gegenüber, noch be¬ 
deute sie eine Bedingung für seine Ausführung. 
Was die Zustimmung zu dem Vertrag von feiten der 
Parlamente betreffe, so sei sie in keinerlei Zweifel zu ziehen
	        
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