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Jahresklasse nach Hause zu entlassen. Dies könne Las Heer
nicht desorganisieren. Wenn dagegen das Kaiserreich an
40—50 000 Angehörige der Gebiete, deren Abtretung an Ita¬
lien schon festgesetzt wäre, unter den Massen hielte, so würde
das zu tausend täglichen Zwischenfällen, zu unerhörten
Schwierigkeiten und zu einer ständigen Reaktion der öffent¬
lichen Meinung Veranlassung geben.
, Auch die österreichisch-ungarische parlamentarische Frage
ser von nicht geringer Bedeutung. Es sei möglich, baß die
öffentliche Meinung mit Resignation einer Gebietsabtretung
zustimme gegen den Vorteil, damit eine größere Aktions¬
freiheit zu gewinnen und nicht mehr eine ganze Grenzlinie
verteidigen zu müssen, dies aber nur, solange die Hoffnung
andauere, den Sieg zu erringen.
Ich wolle glauben, daß das siegreiche Oesterreich am Ende
des Krieges getreulich -den Pakt halten würde, der ihm bis
zu einem gewissen Grade zum Triumph verhelfen hätte;
aber es widerspreche der menschlichen Natur, -daß bas öster¬
reichische Publikum und mit ihm das Parlament an dem
Tage, an dem Oesterreich geschlagen aus dem Kriege heraus¬
ginge und Hem siegreichen Feinde einige Provinzen abgetreten
werden müßten, nicht sich aufbäumen würde gegen die Über¬
lassung anderer Gebiete an jemand, der an dem Krieg nicht
teilgenommen hat und dessen Neutralität, wie die Tatsachen
erwiesen, nicht genügt hat, den glücklichen Ausgang des Krie¬
ges zu sichern. Die Garantie Deutschlands ist von Wert für
‘den Fall eines siegreichen Deutschlands, -der auch ben Sieg
Oesterreichs voraussetzt, würde aber an Wert verlieren bei der
Annähme, daß beide besiegt würden. Sonnino.
Nr. 54.
Der Botschafter in Wien an den Minister des Auswärtigen.
Wien, 24. März 1915.
Baron Burian sagte mir, die Behauptung träfe nicht
genau zu, baß die Abtretung von Gebieten, die am Ende des
Krieges zu geschehen hätte, bedingt und abhängig fei von der
Zustimmung, die die Parlamente Oesterreich-Ungarns dem
hierüber zwischen den beiden Regierungen stimulierten Ab¬
kommen erteilen würden. Wie jeder internationale Vertrag
von den Parlamenten der Monarchie sanktioniert werden
müsse, so müsse auch der erwähnte Vertrag ihnen zur
Billigung vorgelegt werden. Aber diese letztere sei keine
Bedingung für feine Gültigkeit Italien gegenüber, noch be¬
deute sie eine Bedingung für seine Ausführung.
Was die Zustimmung zu dem Vertrag von feiten der
Parlamente betreffe, so sei sie in keinerlei Zweifel zu ziehen