Volltext: Vom 4. März 1915 bis zur Kriegserklärung (4.)

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Nr. 51. 
Der Botschafter in Wien an den Minister des Auswärtigen. 
Wien, 21. März 1915. 
Ich habe den Baron Bnrian von dem Inhalt der Tele¬ 
gramme Ew. Exzellenz in Kenntnis gesetzt und mich zu ihm 
im Sinne der besagten Telegramme geäußert. 
Baron Buriau hob vor allem hervor, daß die von mir ihm 
gegenüber in der Unterredung vom 15. d. M. gebrauchte Wen¬ 
dung, laut der „die Realisierung der Kompensationen seitens 
eines der Kontrahenten gleichzeitig sein müßte mit den Vor¬ 
teilen, die 'der andere Kontrahent sich gesichert hätte", zu 
einem Mißverständnis seitens Ew. Exzellenz Anlaß gegeben 
habe, über das er schon von dem hiesigen deutschen Botschafter 
unterrichtet worden sei. Er sagte dann, seiner Auffassung 
nach dürfe das Wort „gleichzeitig" nicht in dem Sinne aus¬ 
gelegt werden, daß die einem Kontrahenten zu gewährenden 
Kompensationen von den Vorteilen abhängig gemacht würden, 
die der andere gezogen haben würde. Er sagte mir hierbei, 
wenn das Abkommen jetzt geschlossen würde, also vor irgend¬ 
einer militärischen Aktion Oesterreich-Ungarns auf dem 
Balkan, so. würden die Bestimmungen des Abkommens, die 
sich stillschweigend auf die Kompensationen bezögen, ihre 
Gültigkeit behalten und ant Ende des Krieges unabhängig 
von den Resultaten der erwähnten militärischen Aktion 
realisiert werden. 
Baron Bnrian teilte mir sodann mit, er werde die Idee 
eines Abkommens zur Kenntnis nehmen, das den Charakter 
eines Akkords (forfait) tragen und in eben den von 
Ew. Exzellenz angegebenen Bestimmungen abgefaßt werden 
soll; aber er könne sich über ein solches nicht äußern und es 
auch nicht einmal grundsätzlich annehmen, bevor er nicht die 
Forderungen-der königlichen Regierung bezüglich des Gegen¬ 
standes der Kompensationen in ihren Einzelheiten kenne, 
und bevor er nicht selbst Gelegenheit gehabt habe, seinerseits 
seine Bedingungen zu formulieren. 
In bezug auf die Behauptung Ew. Exzellenz, daß die 
unverzügliche Ausführung logischerweise in einem solchen Ab¬ 
kommen inbegriffen sei, wandte Baron Button ein, er könnte 
eine solche Forderung nicht als gerechtfertigt ansehen. Uebri- 
gens verharrte er bei seiner Behauptung, daß aus den mir 
bereits dargelegten prinzipiellen Gründen die Abtretung von 
Gebieten der Monarchie, die kraft des zu schließenden Ab¬ 
kommens stattzufinden habe, erst nach Friedensschluß voll¬ 
zogen werden könne. 
In bezug auf die Sanktion seitens des österreichischen 
und des ungarischen Parlaments bemerkte Baron Burian, es 
bestünde kein Zweifel darüber, daß das abzuschließende Ab-
	        
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