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dürfte, von Anfang an eine bestimmte Anzahl von Tagen
festzusetzen. Als im Verlauf bet Unterredung Baron Burian
beiläufig auf feine Gegenforderung von Kompensationen
für unsere Okkupation Valonas und des Dodekanesos hin¬
wies, glaubte ich ihm erklären zu sollen, daß wir aus den ihm
schon dargelegten Gründen auf keinerlei Erörterung über
Kompensationen unsererseits für diese Okkupationen eingehen
konnten. Hieraus erwiderte Baron Burian, er hielte sein
. Recht auf Kompensationen für besagte Okkupationen, Las sich
aus Artikel VII ergäbe, aufrecht, und würde seinerzeit darauf
zurückkommen.
Wie Ew. Exzellenz erkannt haben wird, hat sich Baron
Burian mir gegenüber über den Punkt 2 in so bestimmten
Wendungen ausgedrückt, daß man zweifeln muß, ob er im
weiteren Verlauf seine hierüber bekundete Ansicht ändern
könnte, wonach er nicht dem zustimmt, daß -das Abkommen,
sobald es einmal geschlossen, unverzüglich zum Vollzug zu
bringen sei. Avarna.
Nr. 44.
Der Minister des Auswärtigen an den Botschafter in Wien.
Rom, 13. März 1915.
Ich muß feststellen, daß die Unterredung mit dem Baron
Burian, löte Ew. Exzellenz mir berichtet hat, wenig Raum
für die Hoffnung läßt, wenn nicht schnell zum Abschluß zn ge¬
langen, so doch wenigstens eine Diskussion über Abtretungen
derzeit im Besitz Oesterreich-Ungarns befindlicher Gebiete be¬
ginnen zu können.
, Ich könnte schließlich auch jetzt noch hinwegkommen über
die erste ernsthafte Meinungsverschiedenheit in bezug auf die
den Worten „accord präalable" („vorheriges Abkommen")
des Artikels VII zu gebende Auslegung, da ja, wenn die
jetzigen, bie ganze Dauer des Krieges in Betracht ziehen
sollenden Verhandlungen sich rasch zum Abschluß führen lassen
würben, sicherlich bet hypothetische Fall, um ben der Streit
sich dreht, nämlich der Fall einer militärischen Unternehmung
aus dem Balkan, bevor ein Abkommen abgeschlossen ist, über
das jedoch die Diskussion bereits eingeleitet worden, keinen
großen Zeitverlust verursachen würde.
, Indem ich fest dabei bleibe, daß bie Verhandlungen
zwischen tier österreichisch-ungarischen und der italienischen
Regierung direkt zu führen feien, hätte ich jedoch keinen Ein¬
wand dagegen zu erheben, baß bie deutsche Regierung von
ihnen schrittweise in Kenntnis gehalten wirb.
Was bie Länge des der Erörterung zu steckenden Zeit¬
raums betrifft, so ist es unnütz dabei zu verweilen, solange
es unmöglich scheint, bie andere wesentliche Meinungsver-