Volltext: Die Altpfarre Taufkirchen an der Bram

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stehende Land es-Commission als Regierung bei¬ 
gegeben wurde. 
Diese französisch-provisorische Regierung — unrühm¬ 
lichen Andenkens — waltete bis zum 12. Oktober 1810, 
nachdem am 19. September ds. Js. die besagten Landes¬ 
theile an den König M a x I o s e s von Bayern übergeben 
worden waren. 
Die bayerische Regierung machte mit den neuerworbenen 
Landestheilen alsbald eine neue Eiutheiluug; die Land¬ 
gerichte wurden vermehrt und für das Steuerwesen die 
Rentämter errichtet. Das Jnviertel und das westliche 
Hansrnckviertel wurden dem unteren Donankreise und dem 
Salzachkreise in der Weise zugetbeilt, daß die Landgerichte 
Vichtenstein, Schärding, Obernberg, Waizenkirchen dem 
General-Kreiskommissariate desUnter-Donankreises zu Passau, 
dagegen die Landgerichte Grieskirchen, Hag, Ried, Mauer¬ 
kirchen n. s. w. dem Geueralkreis-Commissariate des Salzach- 
kreises zu Salzburg zugetheilt wurden. 
In kirchlicher Beziehung waren die im Unter-Douau- 
Kreise gelegenen Pfarreien der Diözese Passan, jene im 
Salzachkreise gelegene» Pfarreien dem Erzbisthume Salzburg 
zugewiesen. Somit lief in jener Zeit die Kreis- und Diözefan- 
Gräuze zwischen den Pfarren St. Lamprechten, Andorf, 
Rab einerseits und den Pfarren Taiskirchen, Zell ander¬ 
seits hindurch. 
Man konnte damals sich offen gestehen, daß unter 
der bayerischen Regierung so manches wohl that; die Ein¬ 
führung des Silbergeldes, die schnelle Gerechtigkeitspflege, die 
durchgreifende Handhabung der Polizeiordnnng n. a. m. 
Am 15. März 1811 erschien das k. k.'österreichische 
Finanzpatent, welches auf viele Stiftungen, wie auf viele 
Private sehr nachtheilig wirkte, wodurch die Baukozettel auf 
den Fünftheil ihres Nennwerthes herabsanken, alle Inter¬ 
essen der öffentlichen Fondskapitalien auf die Hälfte herab¬ 
gesetzt wurden; diese Finanzoperation, welche manchen um
	        
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