Volltext: Die Altpfarre Taufkirchen an der Bram

- 296 - 
Solchem nach trat auch zu Taufkirchen eine Schule 
ins Leben und dem damalige« Meßner fiel die Aufgabe 
zu, in dem der Kirche gegenüber liegenden Meßnerhause den 
Kindern den Unterricht in den vorgeschriebenen Lehrgegen- 
ständen zu ertheilen. Wer zuerst die Stelle eines Schul- 
halters zu Taufkirchen übernommen hat, ist nicht aus¬ 
gezeichnet; in den Pfarrbüchern wird a. 1672 Jakob 
Engelbrecht als Schnlhalter, Meßner und Organist vor¬ 
geführt; nach diesem blieb diese Stelle bei der Familie 
Engelbrecht bis zum Jahre 1813. 
Seit dem siebenjährigen Kriege gab sich in ganz 
Deutschland in Beziehung auf Volksuuterricht ein reges 
Leben kuud, und unter Churfürst Max Joses in Bayern 
wurde für die Hebung des Unterrichtes au den höheren 
Schulen sowohl, sowie an den Elementarschulen manche 
Einrichtungen getroffen. Mit Patent vom 5. Februar 1771 
wurde der Schulzwang eingeführt, ein neuer Lehrplan ent¬ 
worfen, die Schulpflicht auf 4 Jahre bestimmt ; Beamte und 
Geistliche hatten die Aussicht über die Schule zu führen. 
Nach dem Uebergange des Jnviertels an Oesterreich 
kam allerwärts die in Oesterreich durchgeführte Lehrmethode 
zur Geltung; die Schullehrer hatten sich dem au der Muster¬ 
schule zu Braunau eröffneten Lehrknrfe zu unterziehen und 
nur geprüfte Lehrer durften angestellt werden. 
Unter Kaiser Franz I. wurde für jeden Dekanats¬ 
bezirk ein Schuldiftrikts-Anfseher bestellt. Bei der durch 
den eingeführten Schulzwang erhöhten Schülerzahl ging es 
nicht mehr an, den Schulunterricht, selbst halbtägig zu¬ 
gelassen, in Einem Lehrzimmer zu ertheilen; es ward die 
Eröffnung einer zweiten Classe als nothwendig angeordnet, 
dem Schulmeister ein Lehrgeh'ilfe — Kantner — beige¬ 
ordnet, welcher bei dem Raummangel im Meßuerhaufe den 
Unterricht in Anshilfs-Lokalitäten zn ertheilen hatte. 
Unter der k. bayer. Regierung wurde für die aus der 
Wochenschule entlassenen Schüler an Sonntagen von 12 bis 
2 Uhr die Abhaltung des Wiederholungs-Unterrichtes,
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.