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Angelegenheit durch Kaiser und Reich an. Herzog Heinrich ging gewaltsamer zu
Werke und verlangte von der Jngolstädter Landschaft, so wie von den Städten
Wasserburg und Schärding die Huldigung, denn er sei der nächste Erbe, Albrecht's
Forderungen seien zweifelhaft. Die Wasserburger antworteten: Heinrich möge seine
Sache zuvor nur au eine gemeine Landschaft bringen, ohne derselben Beschluß
könnten sie nicht handeln; so antworteten auch die Städte und Gerichte im
Gebirge. Inzwischen berichteten die Jngolstädter an Herzog Albrecht, sie hätten in
Erfahrung gebracht, daß Herzog Heinrich zum Kriege rüste, sie Bitte» um Verhal¬
tungsbefehle ; ebenso berichteten (30. Mai) die Schärdinger an Herzog Albrecht,
daß Heinrich von Landshut Einlaß in ihre Festung verlange, wie sie sich daher zu
benehmen hätten?)
Herzog Albrecht ließ ihnen sagen,sie sollten Gewalt mit Gewalt abtreiben,
ihre Stadt sei ja fest; die Sache werde bald entschieden, sie möchten bis dahin
zuwarten und sich für keinen von Beiden erklären; er wisse ja, daß sie biedere
Bayern seien, er traue auf sie.
Während der Ausschuß der Jngolstädter Landschaft einen Landtag nach
Wasserburg bestimmte, begab sich Herzog Heinrich nach Dorfen und ersuchte die
Stünde, gleichfalls dahin zu kommen, um mündlich über diesen Gegenstand zu
sprechen. In der Unterredung stellte er den Ständen vor, daß er der rechte Erbe,
Herr und Fürst ihres Landes sei; sie möchten ihn in der Besitznahme desselben
nicht beirren; außerdem würde er Gewalt brauchen und sei festen Sinnes, von
Stadt zu Stadt, vou Schloß zu Schloß zu ziehen und feines rechtmäßigen Erbes
unverzüglich sich zu unterwinden. Erst nach geschehener Besitznahme wolle er dem
Herzoge Albrecht zu Recht stehen und ihm zurückgeben, was ihm zugesprochen wird;
vor der Haud begehre er ihre Unterwerfung. Diese Sprache und der ausgesprochene
ernste, feste Wille schüchterte die Stände dergestalt ein, daß sie dem gewaltthätigen
Heinrich auch wirklich huldigten. Auf solche Weise kam der ganze Jngolstädtische
Landesantheil, so auch Schärding sammt Gericht, in den Besitz desjenigen, der
immer schon darnach getrachtet hatte, uud dem kein Mittel dazu zu unheilig gewesen
war, uud der nicht im geringsten daran dachte, von diesem Erbe etwas an Herzog
Albrecht herauszugeben?)
So waren aus drei Fürstenthümern, in welche Bayern bisher getheilt
gewesen, nun wieder zwei geworden..
!) Es läßt sich nicht mit voller Bestimmtheit angeben, ob Schärding diesesmal durch
Herzog Heinrich belagert und bedrängt morden sei, oder ob diese.Belagerung früher, während
Herzog Ludwigs Gefangenschaft stattgefunden habe. Bei derselben Belagerung, sagt Angelus
Rumpler, apud Oefele, Tom. I., S. 105 a sei es geschehen, daß die Schärdinger einen Ausfall
über deu Inn gemacht und Formbach in Asche gelegt haben.
2) „Henricus Dux Bavariae infer. dives, etiam niger cognominatus, post capturain
„Ludovici Barbati recepit provinciam ipsius videlicet Principatum de Ingolstat cum suis atti-
„nentiis et nonnullas civitates illius dominii videlicet: Wasserburg, Landaw, Erding, Tin gel¬
angen, Scherding, gladio devicit et sibi appropriavit.” Ladislai Sunthemii familia Duo um
Bavariae ex comitibus de Scheyern, apud Oefele, Tom, II., pag. 567.