Volltext: Th. 1 [= A. Geschichte von Schärding], H. 1 (Th. 1, Heft 1, 1887)

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Angelegenheit durch Kaiser und Reich an. Herzog Heinrich ging gewaltsamer zu 
Werke und verlangte von der Jngolstädter Landschaft, so wie von den Städten 
Wasserburg und Schärding die Huldigung, denn er sei der nächste Erbe, Albrecht's 
Forderungen seien zweifelhaft. Die Wasserburger antworteten: Heinrich möge seine 
Sache zuvor nur au eine gemeine Landschaft bringen, ohne derselben Beschluß 
könnten sie nicht handeln; so antworteten auch die Städte und Gerichte im 
Gebirge. Inzwischen berichteten die Jngolstädter an Herzog Albrecht, sie hätten in 
Erfahrung gebracht, daß Herzog Heinrich zum Kriege rüste, sie Bitte» um Verhal¬ 
tungsbefehle ; ebenso berichteten (30. Mai) die Schärdinger an Herzog Albrecht, 
daß Heinrich von Landshut Einlaß in ihre Festung verlange, wie sie sich daher zu 
benehmen hätten?) 
Herzog Albrecht ließ ihnen sagen,sie sollten Gewalt mit Gewalt abtreiben, 
ihre Stadt sei ja fest; die Sache werde bald entschieden, sie möchten bis dahin 
zuwarten und sich für keinen von Beiden erklären; er wisse ja, daß sie biedere 
Bayern seien, er traue auf sie. 
Während der Ausschuß der Jngolstädter Landschaft einen Landtag nach 
Wasserburg bestimmte, begab sich Herzog Heinrich nach Dorfen und ersuchte die 
Stünde, gleichfalls dahin zu kommen, um mündlich über diesen Gegenstand zu 
sprechen. In der Unterredung stellte er den Ständen vor, daß er der rechte Erbe, 
Herr und Fürst ihres Landes sei; sie möchten ihn in der Besitznahme desselben 
nicht beirren; außerdem würde er Gewalt brauchen und sei festen Sinnes, von 
Stadt zu Stadt, vou Schloß zu Schloß zu ziehen und feines rechtmäßigen Erbes 
unverzüglich sich zu unterwinden. Erst nach geschehener Besitznahme wolle er dem 
Herzoge Albrecht zu Recht stehen und ihm zurückgeben, was ihm zugesprochen wird; 
vor der Haud begehre er ihre Unterwerfung. Diese Sprache und der ausgesprochene 
ernste, feste Wille schüchterte die Stände dergestalt ein, daß sie dem gewaltthätigen 
Heinrich auch wirklich huldigten. Auf solche Weise kam der ganze Jngolstädtische 
Landesantheil, so auch Schärding sammt Gericht, in den Besitz desjenigen, der 
immer schon darnach getrachtet hatte, uud dem kein Mittel dazu zu unheilig gewesen 
war, uud der nicht im geringsten daran dachte, von diesem Erbe etwas an Herzog 
Albrecht herauszugeben?) 
So waren aus drei Fürstenthümern, in welche Bayern bisher getheilt 
gewesen, nun wieder zwei geworden.. 
!) Es läßt sich nicht mit voller Bestimmtheit angeben, ob Schärding diesesmal durch 
Herzog Heinrich belagert und bedrängt morden sei, oder ob diese.Belagerung früher, während 
Herzog Ludwigs Gefangenschaft stattgefunden habe. Bei derselben Belagerung, sagt Angelus 
Rumpler, apud Oefele, Tom. I., S. 105 a sei es geschehen, daß die Schärdinger einen Ausfall 
über deu Inn gemacht und Formbach in Asche gelegt haben. 
2) „Henricus Dux Bavariae infer. dives, etiam niger cognominatus, post capturain 
„Ludovici Barbati recepit provinciam ipsius videlicet Principatum de Ingolstat cum suis atti- 
„nentiis et nonnullas civitates illius dominii videlicet: Wasserburg, Landaw, Erding, Tin gel¬ 
angen, Scherding, gladio devicit et sibi appropriavit.” Ladislai Sunthemii familia Duo um 
Bavariae ex comitibus de Scheyern, apud Oefele, Tom, II., pag. 567.
	        
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