Volltext: Th. 1 [= A. Geschichte von Schärding], H. 1 (Th. 1, Heft 1, 1887)

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Zeitraum von sieben Tagen bis ans den Grund, damit der ihnen lästige Nachbar 
für immer vom Halse geschafft würde?) 
Auch in Franken trat man gegen Herzog Ludwig unter die Waffen; alles 
was dein Jngolstädter gehörte, ging in Rauch auf. Weil Kaiser Sigismund nicht 
im Lande war, so wendete sich Herzog Ernst von München, als Protektor der Basler 
Kirchenversammlung, an dieselbe, um der verderblichen Kriegesfackel Einhalt zn 
thun. Das Concil schickte zwei Legaten nach Regensburg, wohin von den bayerischen 
Herzogen ein gemeinschaftlicher Tag beliebt worden war; auch Herzog Ludwig mit 
seinem Sohne erschien dortselbst. (21. Juli 1436.) Auf diesem Kongresse, wozu 
noch viele andere Fürsten und Herren theilnahnien, wurde wirklich ein Stillstand 
auf vier Jahre zwischen den sich befehdenden Parteien zn Stande gebracht. 
Der Spruch der beiderseits ernannten Schiedsrichter, womit der Streit 
zwischen dem Herzoge Ludwig einerseits und dem Hochstifte, Domkapitel und der 
Stadt Passau anderseits beendet wurde, lautete auf folgende Friedensbedingnisse: 
1. Das Schloß Königstein soll zerstört und nie wieder aufgebaut werden. 
2. Schärding verbleibe dem Herzoge Ludwig; wolle er dort neue Werke errichten, 
geschehe es ans seine Kosten und ohne Schaden der Nachbarschaft. 
3. Geistliche, wie weltliche Personen genießen ihre Rechte und Freiheiten und werden 
mit keiner neuen Last beschwert. 
4. Herzog Ernst von München und sein Sohn Albrecht mit seines Vaters Bruder- 
sohn Adolf seien die Züchtiger jeder Vertrags-Verletzung. 
5. Sollte irgend ein Artikel zweifelhaft werden, so habe der Bischof von Eichstädt 
hierüber schiedsrichterliche Auslegung. 
Der Stadt Passau wurde insbesondere noch zugesichert: 
1. Daß statt des Königstein kein anderes Schloß mehr wider die Stadt Passau 
ausgerichtet werden soll. 
2. Daß die Bürger fortan mit Neuerungen in der Maut und in den Zöllen nicht 
mehr belästiget werden und Getreide, Fleisch und andere Lebensmittel ungehindert 
in die Stadt kommen dürfen. 
3. Nur wenn Erbschaft, Grund und Boden zur Sprache kommen, sollen die Passaner 
Bürger in bayerischen Landen berechtet, b. i. vor Gericht behandelt werden können?) 
Die beiderseitigen Schiedsmänner waren: Heinrich von Gnmpenberg, herzog¬ 
licher Rath unb Erbmarschall; Hanns Frauenberger zn Priinn, Landrichter in ber 
Grafschaft Hirsberg, bischöflicher Rath; Wilhelm Huettinger zn Amerselb, herzog¬ 
licher Rath; Hanns Panlstorfer zu Kürn, herzoglicher Rath; Hanns Stanff zu 
Ehrenfels, bischöflicher Rath itttb Laubrichter am St. Georgenberg; Jörg Eich- 
perger ze Salbenan, bischöflicher Marschall; Vincenz Ahaimer zc Razenhoven, 
bischöflicher Oberkammernleister; Hauns Tannberger zu Aurolzmünster, bischöflicher 
Rath; Ehnnrab Hausner, gesessen zu Reichsborf, bischöflicher Rath?) Gegenseitige 
i) Der Wallgraben und ein verfallener Keller sind von dem ehemaligen Schlosse 
noch sichtbar. 
2 & 3) Bnchinger's Geschichte des Fürstenthums Passau, II. S. 134 und 185,
	        
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