Volltext: Historische Notizen von Klaus

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Wittes nicht imstande war den Ban zu vollenden. Erst im Jahre 1863 
sonnte infolge der nie versiegenden Mnnificenz des allerhöchsten Kaiser¬ 
hauses, durch eine ergiebige Sammlung im Kronlaude, durch ein unver¬ 
zinsliches Darlehen per 8149 fl. aus dem Religionssonde und vielen 
anderen Subventionen am 5. Angnst vom Bischöfe Rndigier in Gegenwart 
einer sehr großen Volksmenge die liebliche Kirche im lachenden Sonnen¬ 
schein eingeweiht werden. Diese im einfachen Renaisfaneestil erbaute 
Kirche blieb bis Ende 1885 eine Filiale von Klans und wurde von dort 
aus in der Weise pastoriert, dass alle Sonn- und Festtage, sowie mich 
einigemale in der Woche dort Gottesdienst gehalten wurde. 
Im Jahre 1866 hatte Graf Heinrich Camillo Starhemberg 
das ,.Mangstl", eines der größten Bauerngüter in Steyrling käuflich 
erworben, die ausgedehnten Forste des Religionsfondsgutes Klans, sowie 
das Territoriale der gleichnamigen Gemeinde zur Ausübung der -Mgd 
gepachtet und hiemit den Grund gelegt zum gegenwärtigen herrlichen Jagd¬ 
reviere. 
Der Name Starhemberg steht im wohlverdienten Andenken in 
hiesiger Gegend. Leutselig gegen jedermann, wohlthätig gegen Arme nnd 
Nothleidende, freigebig nnd großherzig in gemeinnützigen Dingen, spendete 
Se. Durchlaucht den nöthigen Grund zu einem Friedhofe, die große Glocke 
nebst einer 5000 fl. Notenrente zur seinerzeitigen Dotierung eines eigenen 
Pfarrers in Steyrling *), sowie auch wertvolle Geräthe und Paramente 
zum Gottesdienste. 
Die Bedürfnisse und Erfordernisse der Kirche Steyrling, die Ent¬ 
lohnung für den dahin excurierenden Priester, sowie nicht minder die 
alljährliche Abstoßung des vom Religionsfond vorgeschossenen Capitales 
waren schwere Lasten, die gleichwohl die opferwillige Gemeinde gerne 
leistete. Allein die interkonfessionellen Gesetze vom Jahre 1874 erhöhten 
unerwarteter Weise diese Opfer. Der in Steyrling reich begüterte Religions- 
fond, anderer bedeutender Privatgrundbesitz, deren Eigenthümer nicht in 
Steyrling sesshaft waren, sowie der regierende Fürst Adolf Georg Schaum- 
burg-Lippe, als Besitznachfolger der Starhemberg'schen Jagdgründe und 
der katholischen Religion nicht angehörig, waren infolge obiger Gesetze von 
der Beitragspflicht zu den kirchliche» Bedürfnissen frei. In Anbetracht der 
Armuth der Gemeinde hat jedoch Fürst Schaumburg in hochherziger 
Weise die Erklärung2) abgegeben, dass hochfester gleich den übrigen hier 
wohnenden Katholiken die auf seinen Besitz entfallende Quote zu leisten 
') Widmungsurkunde vom 26. Juli 1873. — 2) Erklärung vom 3. Dec. 1882.
	        
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