Volltext: Brechung der Zinsknechtschaft in den Gemeinden

ten Zwecke denkt. Denn durch die Aufnahme einer neuen 
Anleihe verpflichtet man sich ja auch zur Uebernahme 
eines Schuldendienstes und damit ebenfalls zu einer 
neuen Belastung der Steuerkraft. Wenn man aber, wie 
wir es getan haben, für die Rücklagerate den gleichen Be 
trag annimmt wie für den Schuldendienst der vermiedenen 
Anleihe, dann ergibt sich tatsächlich keine höhere Be 
lastung der Steuerkraft als bei Aufnahme der Anleihe, 
wohl aber wird in unserem Fall die Steuerkraft 
bereits nach 7 oder 8 Jahren wieder frei, während sie 
im anderen Fall auf 20 bis 25 Jahre oder noch 
länger gebunden bliebe. 
Der Einwand, der nun zuerst gemacht wird, besagt, 
daß der Wirtschaft durch die Thesaurierungspolitik zu viel 
Kapital entzogen würde. Diese Behauptung stimmt aber 
nicht; denn bei der Anleiheausnahme müßte ja der 
gleiche Betrag aufgebracht werden, nur würde er dann 
restlos in die Hände des Geldgebers fließen, damit 
aber auch der Wirtschaft entzogen werden. 
Wenn hier nun erwidert wird, daß die Zinsbeträge 
auf der anderen Seite ja schließlich der Kapitalsbildung 
dienten oder als zusätzliche Kaufkraft die Wirtschaft be 
lebten, so trifft dies in gleicher Weise auch auf die 
Rücklagebeträge zu. Denn diese werden ja auch nicht 
in den Strumpf gesteckt, sondern befruchten als Sparkas 
sen- und Bankkredite genau so die Wirtschaft, wie es die 
für den Schuldendienst ausgegebenen Gelder tun. 
Der Vorteil für die Wirtschaft ist so aber ein drei 
facher. 
Zunächst einmal bedeutet ein Rückgang der Geld- 
nachfrage seitens der Gemeinden bei deren hohen Anleihe- 
bedarf eine merkbare Entspannung am Kapitalmarkt. Der 
Anleihebedarf der Gemeinden beträgt im Reiche mehr 
als 1 Milliarde Mark jährlich, in Oesterreich wird er im 
Verhältnis nicht viel geringer sein. Ein bedeutender 
Rückgang in der Nachfrage hat unbedingt eine Zinssen 
kung zur Folge, mindestens aber verhindert er eine Zins- 
erhöhung für die Wirtschaft. Die Geldmittel aber, die 
bisher seitens der Gemeinden in Anspruch genommen 
würden, stehen damit restlos dieser zur Verfügung, wäh 
rend die Gemeinden vom Geldmarkt unabhängig werden. 
Weiterhin würde der Betrag, der als Rücklage- 
rate jährlich auf Bank- und Sparkassenkonto eingezahlt 
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