Volltext: Brechung der Zinsknechtschaft in den Gemeinden

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von Zinsen und Verwaltungskosten zur verstärkten Til 
gung benutzt wird. 
Während dieser 24 Jahre werden im 
ganzen 24X11.360 Schilling, das sind 272.600 
Schilling bezahlt, im ganzen also 272 Pro 
zent des durch die Anleihe aufgenomme 
nen Betrages. Hiervon sind 100.000 Schil 
ling reine Zurückzahlung des erhaltenen 
Darlehens, 172.000 Schilling aber Zinsen 
und Verlust durch die geringere Auszah 
lung I! 
Wie verhält es sich nun bei der Finanzierung des 
gleichen Bauvorhabens bei der Rücklagenwirtschaft? 
Hierbei ist zunächst zu beachten, Last nach der Auf 
nahme der Anleihe eine rechtsverbindliche Verpflichtung 
privatrechtlicher Art gegenüber dem Geldgeber eingetre 
ten ist und deshalb die jährlichen Raten von 11.360 
Schilling zwangsläufig und einklagbar sind. Dies ist je 
doch nicht der Fall bei der freiwilligen Ansamm 
lung von Rücklagen, so daß hier bei einer Verschlechterung 
der Verhältnisse gewiß, der Anreiz gegeben ist, die in 
Aussicht genommene Höhe der Iahresbeträge herabzu 
setzen. 
Um nun überhaupt einen Vergleich zu ermöglichen, 
nehmen wir an, daß bei der Rücklagenpolitik jährlich der 
gleiche Betrag freiwillig aufgewendet werden soll, der 
bei der Aufnahme einer Anleihe jährlich zwangs 
läufig für den Schuldendienst aufgebracht werden 
muß. Dieser Betrag von 11.360 Schilling wird am Ende 
jeden Jahres auf der Sparkasse oder Bank zu dem üb 
lichen Zinssatz für festes Termingeld eingezahlt. Wir 
legen aus Gründen der Vergleichsmöglichkeit den Zins 
fuß von 8o/o zugrunde, der zwar gegenwärtig über dem 
Diskont liegt, aber doch erheblich unter dem Zins für Dar 
lehen steht. Schon nach 7 (sieben) Jahren wür 
den die Einzahlungen zuzüglich Zins und 
Zinseszins einen Betrag von 101.3 60 Sch. 
ausmachen, der dem erforderlichen Betrage 
gleichkommt. 
Lin Vergleich tabellarischer Art zeigt den Unterschied 
am klarsten:
	        
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