Volltext: Brechung der Zinsknechtschaft in den Gemeinden

bei ihren günstigsten Anleihen nach der Stabili 
sierung erhielten. 
Nehmen wir an, daß eine Gemeinde eine Schule neu 
bauen muß, weil das alte Gebäude nicht mehr lange 
benützbar bleiben wird, und nehmen wir weiter — nur 
um eine runde Zahl zu erhalten — die Kosten des Neu 
baues mit 100.000 Schilling an, dann ergibt sich b e i 
Anleiheaufnahme folgendes Bild: 
Die Anleihe wird durch eine Hypotheken- oder Pfand 
briefbank (Sammelkommunalobligationen) begeben. 
Der Zinssatz beträgt 8°/« (in Wirklichkeit oft 
noch sehr viel mehr!). 
Der Auszahlungskurs etwa 88«/o. (Nach 
Abzug des Kursabschlages, der Bonifikation für den er 
sten Erwerber, der Bonifikation für das Emissionshaus 
(Pfandbriefbank), der Vermittlungsgebühr, Unkosten, 
Stempel, Steuer usw.) 
Die Gemeinde erhält also nur 88.000 Schilling für 
100.000 Schilling Schuldbetrag ausgezahlt. Da sie aber 
tatsächlich 100.000 Schilling bar benötigt, muß sie eine 
höhere Schuld eingehen, nämlich etwa 113.600 Sch., um 
dafür bei 88°/o Auszahlung 100.000 Schilling zu er 
halten. 
Die Anleihe ist mit 8 o/o zu verzinsen. Zu diesen 
8o/o Zinsen treten noch 1 / 2 °/o Verwaltungskosten (Re 
giebeitrag) für die Psandbriefbank hinzu. Außerdem ist 
die Anleihe auch zu tilgen. Der Tilgungssatz be 
trägt durchschnittlich etwa l 1 / 2 °/o. Im ganzen sind 
also für diese Anleihe jährlich 10°/o des 
Anleihenennbetrages als Schuldendienst 
aufzuwenden. Das sind 11.360 Schilling. Dieser 
Schuldendienst wird jährlich im ordentlichen Etat ver 
bucht. entweder im Haushalt der Schulverwaltung oder 
im Haushalt der Finanzverwaltung. Die Aufbrin 
gung erfolgt natürlich durch Steuern und 
belastet die Steuerzahler. 
Die Laufzeit einer Anleihe, die mit 8°/o verzinst, mit 
iy 2 o/o getilgt wird und y 2 °/o Verwaltungskosten erfor 
dert (diese wirken gleich der Verzinsung), beträgt 23 1 / 4 
Jahre, etatmäßig also 24 Jahre. Hierbei ist angenommen, 
daß die durch die jährliche Tilgung eintretende Ersparnis 
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