Volltext: Leben, Wirken und Stipendienstiftung des Joachim Grafen von und zu Windhag

auf jede wichtige Aenderung wieder herzustellen, ihr geschicht¬ 
liches Interesse nicht verloren. 
So wurde schon das Gesuch des Eeichsagenten Ignaz von 
Schumann{) uxoris et agnatorum nomine vom 6. Juni 1790, Z. 1167, 
um einen Administrator und um die landrechtliche Obercuratel da¬ 
hin abgewiesen: „dass es bei der mit der Windhag'schen Stiftung 
im Jahre 1786 getroffenen Anstalt sein Bewenden habe, übrigens 
den Verwandten ihr vorzügliches Eecht darauf, sowie es auch bisher 
immer gegolten hat, unversehrt erhalten bleibt und deswegen noch 
eine besondere Anweisung als ein Nachtrag in dem Aufhebungs- 
decrete vom 5. Mai 1786 an die niederösterreichische Regierung 
erlassen werden solle" (was auch geschah). 
Unter Betonung der Rechtskraft der abweislichen Erledigung 
vom 17. December 1829, Z. 56.328, wurde ferners den Herren 
Anton von Kirchstetter und Heinrich von Schumann bedeutet, dass 
nach dem Stiftbriefe den Verwandten und Schwägern des Stifters 
wohl ein Vorzugsrecht zur Erlangung von Stiftplätzen, aber nirgends 
ein Präsentations-, Nominations- oder Recom m an dation s recht 
zustehe (welches nämlich aus dem Wortlaute des Einganges zum 
Stiftbriefe abgeleitet werden will). 
Ein gleiches Schicksal erfuhren Professor Anton Edler von Gapp 
und Anton von Kirchstetter im Jahre 1845, ungeachtet der Berufung 
auf das Hofdecret vom 21. Mai 1841 I.-G.-S., Z. 541, wonach die 
Frage über obbesagte Rechte vor den Civilrichter gehören soll. 
Endlich wurde auch die mehrere Beschwerden gegen die ver¬ 
meintlich ungenaue Einhaltung des Stiftbriefes der Kaiserin Maria 
Theresia enthaltende Eingabe des Ignaz von Schumann-Mannsegg, 
Canonicus in Salzburg, damit abgethan, dass es bei der administra¬ 
tiven Competenz s ein Verbleib en habe; dies aus folgenden Gründen: 
Denn durch die Aufhebung des Frauenklosters sei das Be- 
nennungsrecht auf den Landesfürsten übergegangen, letzteres 
werde durch die Regierung ordentlich ausgeübt, jeder Vorschlag der¬ 
selben werde durch die Hofcommission bestätigt. Der Stifter habe 
verordnet, auf Zeit und Umstände zu sehen. 
*) Diese „uxor" war eine Enkelin Dris Jacob Pisani und der am 
10. Jänner 1679 gebornen Maria Katharina von Kirchstetter.
	        
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